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Hamburger Senat und Hafenwirtschaft legen Olympia-Konflikt bei

23.11.2015 13:22 Uhr
Hamburger Senat und Hafenwirtschaft legen Olympia-Konflikt bei
UVHH-Geschäftsführer Norman Zurke, Vizepräsident Heinz Brandt, Wirtschaftssenator Frank Horch und HPA-Chef Jens Meier bei der Unterzeichnung der Erklärung (v.l.)
© Foto: Behörde für Wirtschaft Verkehr und Innovation

Eine Vereinbarung enthält die Zusage, den von Olympia betroffenen Hafenunternehmen, die langlaufende Mietverträge haben, adäquate Ersatz-Mietflächen zur Verfügung zu stellen.

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Hamburg. Eine Woche vor dem Referendum über die Olympischen Spiele 2024 in Hamburg hat der Hamburger Senat eine wichtige Hürde genommen. Am Freitag unterzeichnete Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch und Vertreter der Hafenwirtschaft eine Absichtserklärung, die Lösungsansätze für wichtige offene Fragen beinhaltet. Bisher hatte der Unternehmensverband Hafen Hamburg die Bewerbung mit Blick auf wirtschaftliche Nachteile der Mitgliedsunternehmen eher kritisch begleitet.

Die Vereinbarung enthält die Zusage, im Falle des Zuschlages für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 in Hamburg den betroffenen Hafenunternehmen, die langlaufende Mietverträge haben, adäquate Mietflächen zur Verfügung zu stellen, auf denen die bisherigen Unternehmungen ohne größere Einschränkungen gegenüber dem derzeitigen Zustand fortgeführt werden können. Die Unternehmen würden erst nach der Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees im September 2017 umziehen. Die Betriebe ziehen grundsätzlich in den Grenzen des Hafennutzungsgebietes um oder – wenn gewünscht – auch außerhalb des Hafennutzungsgebietes. Dabei sagt die Hamburg Port Authority (HPA) zu, die nautische Erreichbarkeit im Rahmen des Gesamtbaggerprogramms entsprechend den betrieblichen Anforderungen sicherzustellen.

Die Hansestadt sagt den Unternehmen in der Vereinbarung zu, die verlagerungsbedingten Kosten inklusive Ersatzinvestitionen zu tragen. Im Gegenzug verzichten die Unternehmen auf Entschädigungsansprüche. Die HPA verzichtet auf Beseitigungsansprüche auf den Altflächen. Für Bodenverunreinigungen müssen die Unternehmen nur zahlen, wenn sie „nachweislich dafür verantwortlich sind“.

„Es ist uns wichtig, dass die Hafenwirtschaft die Entscheidung, sich um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele zu bewerben, mitträgt. Der Hafen ist identitätsstiftend für unsere Stadt. Darum ist es immer unser Ziel gewesen, die Veränderungen, die Olympia ohne Zweifel mit sich bringen wird, im Interesse eines funktionierenden Hafens und einer leistungsfähigen Wirtschaft umzusetzen“, sagte Senator Horch. „Wir freuen uns, dass wir für alle von einer Verlagerung betroffenen Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes mit Flächenmietverträgen eine einheitliche Grundlage vereinbaren konnten.“, erklärte UVHH-Vizepräsident Heinz Brandt. (hel)

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