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Hamburg will Diesel-Fahrverbote sorgfältig prüfen

15.03.2019 12:45 Uhr
Hamburg will Diesel-Fahrverbote sorgfältig prüfen
Der Senat will Auswirkungen der Gesetzesänderung auf konkrete Hamburger Maßnahmen prüfen (Symbolfoto)
© Foto: Kara/Fotolia

Nach den Beschlüssen des Bundestags zu Diesel-Fahrverboten will die Stadt Hamburg die bereits verhängten Fahrverbote prüfen, rechnet aber nicht mit einer kurzfristigen Aufhebung.

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Hamburg. Die Opposition in der Hamburger Bürgerschaft erhöht den Druck auf den Senat, die Durchfahrtbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge in zwei Hamburger Straßen wieder abzuschaffen. Nach der Entscheidung des Bundestags zu Stickoxid-Grenzwerten und Fahrverboten in Städten forderte die CDU-Fraktion den Senat auf, die Diesel-Fahrverbote in der Stresemannstraße und der Max-Brauer-Allee sofort aufzuheben.

„Die Hamburger erwarten zurecht, dass die überhastet bestellten Verbotsschilder wieder abgebaut werden“, sagte Stephan Gamm, der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, am Freitag, 15. März, in der Hansestadt. Die CDU will ebenso wie die FDP einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einbringen, auch die AFD ist gegen die Fahrverbote.

Hamburg will keine juristische Hauruck-Aktion

Dass die Durchfahrtbeschränkungen kurzfristig aufgehoben werden, ist jedoch nicht zu erwarten. Die Gesetzesänderung ändere nichts an der rechtmäßigen Aufstellung des gültigen Hamburger Luftreinhalteplans, der seit Juni 2017 in Kraft ist, heißt es in einer Stellungnahme der Umweltbehörde. „Die Stadt kann sich jetzt keine juristischen Hauruck-Aktionen erlauben, die ein Gericht kurz darauf wieder korrigiert.“ Dennoch werde der Senat die möglichen Auswirkungen der Gesetzesänderung auf konkrete Hamburger Maßnahmen sorgfältig prüfen. Dazu seien die Behörden auf fachlicher Ebene im Gespräch.

Der Bundestag hatte entschieden, dass Fahrverbote bei geringfügigen Überschreitungen des Stickoxid-Grenzwertes bis zu 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft in der Regel nicht verhältnismäßig sein sollen. Das träfe auf die beiden Hamburger Straßen zu. Dennoch bleibt der Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter verbindlich. Die Fahrverbote müssten durch andere Maßnahmen zur Luftreinhaltung ersetzt werden, um den Grenzwert einzuhalten. Das Gesetz soll voraussichtlich am 1. April in Kraft treten. (dpa)

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