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Grüne machen sich für faire Arbeitsbedingungen auf Post- und Paketmärkten stark

16.05.2019 12:30 Uhr
Zusteller im Einsatz
Nicht nur für die Paketboten sollen sich nach Ansicht der Grünen die Arbeitsbedingungen verbessern
© Foto: Oliver Berg/dpa/picture-alliance

Die Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, in dem sie unter anderem stärkere Sanktionen bei Verstößen gegen das Postgesetz und eine Anpassung der Post-Entgeltregulierungsverordnung fordert.

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Berlin. Im Zuge der allgemeinen Diskussion über faire Arbeitsbedingungen für Paketboten hat nun auch noch einmal die Grünen-Fraktion ihre Position dazu untermauert und einen entsprechenden Antrag im Bundestag vorgelegt. Damit macht sich die Partei aber nicht nur für die Paketboten stark, sondern schließt auch den kompletten Briefmarkt mit ein. Im Antrag bezeichnen die Abgeordneten Paket- und Briefdienste als unerlässliche Dienstleistungen für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft, berichtet der Newsdienst „Heute im Bundestag“. Die viel diskutierte Nachunternehmerhaftung sei jedoch nicht ausreichend, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer effektiv zu schützen, machte die Partei in ihrem Antrag deutlich. So sei auch eine bessere Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unerlässlich, um Missbrauch schneller festzustellen und sanktionieren zu können.

Darüber hinaus seien auch noch eine Stärkung der Tarifbindung, eine Reform der Leiharbeit, Maßnahmen gegen Scheinselbständigkeit und eine Anpassung der Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeit der Angestellten notwendig, führten sie an. Außerdem solle ein Mindestlohntarifvertrag eingesetzt werden und auch für Subunternehmer aus dem Ausland gelten. Ferner solle der Bundesnetzagentur ermöglicht werden, Verstöße gegen das Postgesetz stärker zu sanktionieren.

Kampf gegen hohe Porto-Preise

Die Grünen forderten in ihrem Antrag auch, die letzte Änderung der Regelung zum Gewinnzuschlag in der Post-Entgeltregulierungsverordnung zurückzunehmen. Diese hatte der Post deutlich höhere Porto-Preise ermöglicht. Statt dessen sei die Regelung zum Gewinnzuschlag so zu gestalten, dass zur Berechnung nicht der Vergleich zu ausländischen Postunternehmen herangezogen werde, sondern der Gewinnzuschlag anhand des unternehmerischen Risikos ermittelt wird, wie es vor Inkrafttreten der Verordnung zur ersten Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung im Jahr 2015 der Fall war. Damit könnten die Erhöhung des Portos der Post begrenzt und Verbraucher geschützt werden.

Am Dienstag hatten sich die Spitzen der großen Koalition auf einen Gesetzesplan geeinigt, um Paketboten künftig besser vor Ausbeutung zu schützen. Konkret sollen die Versandunternehmen damit verpflichtet werden, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. (sno)

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