Bern. Damit der Güterverkehr auf der Gotthard-Route während der Sperrung der SBB-Strecke aufrecht erhalten werden kann, hat das Bundesamt für Straßen (Astra) beschlossen, für Gütertransporte durch den Gotthard-Straßentunnel sowie über den Gotthardpass vorübergehend eine Ausnahmeregelung zu erlassen.
Begünstigt werden damit Transporte mit gefährlichen Gütern, die normalerweise mit der Bahn erfolgen. Die Ausnahme gilt ausschließlich für die Versorgung der Kantone Tessin und Uri und des Misox.
Bei Gurtnellen im schweizerischen Kanton Uri hatte Ende Mai ein 60 mal 40 Meter grosses und 15 Meter dickes Felsstück das Gleis der Gotthard-Nordrampe verschüttet. Anfang Juni gab es weitere Felsabbrüche. Bis voraussichtlich Anfang Juli bleibt die Gotthardlinie gesperrt.
Autofahrer müssen an den Vormittagen jeweils mit einer zeitweisen Sperrung des Gotthard-Straßentunnels und der Gotthard-Passstraße rechnen. Der Gotthard-Straßentunnel wird laut Mitteilung von Astra bis zur Wiederinbetriebnahme der SBB-Linie einmal pro Tag und Richtung - sofern es das Verkehrsaufkommen zulässt - für Sattelzüge mit gefährlichen Gütern geöffnet. Die berechtigten Fahrzeuge werden von der Urner Kantonspolizei und in Begleitung eines Feuerwehrautos im Konvoi durch den Tunnel geführt. Für den übrigen Verkehr wird der Tunnel kurzfristig gesperrt. Lässt das Verkehrsaufkommen die Sperrung des Gotthard-Straßentunnels nicht zu, werden die Konvois von der Polizei und in Begleitung eines Feuerwehrautos über den Gotthard-Pass geführt. (gg/dsb)