Berlin. Beim gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro zeichnet sich eine deutliche Erhöhung zum kommenden Jahr ab. Das liegt an der starken Entwicklung des monatlichen Tarifindexes, der laut Gesetz als Barometer für die alle zwei Jahre anstehende Anpassung der Lohn-Untergrenze herangezogen werden muss. In den 14 Monaten seit Einführung des Mindestlohns sind die tariflichen Stundenverdienste bis einschließlich Februar um 2,6 Prozent gestiegen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden berichtete.
Die tatsächliche Erhöhung des Mindestlohns dürfte noch höher ausfallen, weil die mit Arbeitgebern und Gewerkschaften paritätisch besetzte Mindestlohn-Kommission die Entwicklung bis zur Jahresmitte abwarten kann und zudem die Entwicklung für die zweite Jahreshälfte 2016 hochrechnen wird. Zudem sollen vor der Mindestlohnempfehlung an das Bundesarbeitsministerium auch konjunkturelle Entwicklungen berücksichtigt werden. Eine Erhöhung um beispielsweise 4 Prozent würde ab dem 1. Januar 2017 zu einem Stunden-Mindestlohn von 8,84 Euro führen.
Die Gewerkschaften fordern eine Anhebung auf 9,00 bis 10,00 Euro pro Stunde ab 2017. Der „Tagesspiegel“ geht davon aus, dass der gesetzliche Mindestlohn im kommenden Jahr voraussichtlich aber nur um nur 30 Cent auf 8,80 Euro steigt. Wie die Zeitung von Mitgliedern der Mindestlohn-Kommission erfahren haben will, lassen die Tarifsteigerungen im vergangenen Jahr und die absehbaren Tarifabschlüsse im ersten Halbjahr 2016 keine stärkere Erhöhung zu. (ag)