Köln. Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage gegen die Erhöhung der LKW-Maut von 2009 abgewiesen. Die Erhöhung sei mit EU-Recht vereinbar, entschieden die Richter am Dienstag. Die Kläger - drei Speditionsunternehmen, die vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unterstützt werden - deuteten aber an, notfalls durch mehrere Instanzen gehen zu wollen. „Wir wollen das eigentlich durch den EuGH (Europäischen Gerichtshof) geklärt haben. Da liegen unsere Hoffnungen“, sagte der BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt der Nachrichtenagentur dpa. Die nächste Instanz wäre das Oberverwaltungsgericht von NRW in Münster.
Der BGL wirft der Bundesregierung ein ungerechtes Berechnungssystem für die Maut vor. Die Maut werde ausgehend von der Annahme berechnet, dass sich alle Autobahnen in perfektem Zustand befänden, und sei dementsprechend hoch, kritisierte Schmidt. „Der Staat kassiert für eine Luxus-Infrastruktur, die tatsächlich nicht vorhanden ist, denn sonst dürfte es die Leverkusener Brücke nicht geben.“
Die Leverkusener Rheinbrücke ist marode und deshalb für Lastwagen gesperrt, was für die regionale Wirtschaft eine erhebliche Belastung darstellt. „Der Staat verlangt für eine Hundehütte die Miete eines Bungalows“, sagte Schmidt. Für das Gericht war jedoch ausschlaggebend, dass das Berechnungsverfahren nicht gegen europäische Vorgaben verstoße. Dem nationalen Gesetzgeber werde keine bestimmte Kalkulationsmethode vorgegeben, er habe eigenen Gestaltungsspielraum, urteilten die Richter.
Das Verfahren war in Köln anhängig, weil dort die zuständige Behörde - das Bundesamt für Güterverkehr - ansässig ist. Beklagte war die Bundesrepublik Deutschland.
Schmidt mit Ausgang der Verhandlung unzufrieden
Karlheinz Schmidt ist mit dem Ausgang der heutigen Verhandlung nicht zufrieden: „Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Staat bei der Methode zur Berechnung der LKW-Maut einen Ermessensspielraum eingeräumt, dass einem schwindelig wird“, sagte er. Am meisten ärgert ihn, dass der Richter die Kritik an der kalkulatorischen Verzinsung des Kapitals des Bundes im Wegekostengutachten von 2007 abgewiesen hat, auf dem die beklagte Mauterhöhung basiert. Der BGL hatte eine deutlich überhöhte Verzinsung moniert.
„Uns ging es heute vor Gericht um eine realistische Wegekostenberechnung und LKW-Maut-Sätze, mit denen die Straßennutzer nicht über den Tisch gezogen werden. Diese Ziele haben wir leider nicht erreicht“, sagte Schmidt. (dpa/ag)