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Gericht stoppt Weiterbau der Autobahn 14 nördlich von Magdeburg

08.01.2014 11:22 Uhr
Gericht stoppt Weiterbau der Autobahn 14 nördlich von Magdeburg
Der Ausbau der A14 wirft viele Fragen auf
© Foto: Picture Alliance/dpa/Jens Wolf

Das Bundesverwaltungsgericht hat Leipzig die für den Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle zugrunde liegenden Planungen für rechtswidrig erklärt.

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Leipzig/Magdeburg. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der Autobahn 14 nördlich von Magdeburg vorerst gestoppt. Das Gericht erklärte am Mittwoch in Leipzig die für den Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle zugrunde liegenden Planungen für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat jedoch die Möglichkeit, in einem ergänzenden Verfahren die von den Richtern festgestellten Mängel zu beseitigen.

So sei die Gesamtlärmbelastung durch die Autobahn sowie durch die von der Bundeswehr geplante Übungsstadt Schnöggersburg in der Colbitz-Letzlinger Heide und die über dem Truppenübungsplatz Altmark vorgesehenen Tiefflüge nicht ausreichend geprüft worden, argumentierten die Umweltschützer. Mit Einwänden, die den Natur- und Artenschutz betreffen, drangen die Kläger jedoch nicht durch. Die 155 Kilometer lange Trasse von Magdeburg bis Schwerin soll im Jahr 2020 befahrbar sein. (dpa)

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KOMMENTARE


juergen diercks

10.01.2014 - 20:15 Uhr

Gut ist, daß diesmal das ewige Totschlagargument bezüglich Umwelt- und Artenschutz nicht durchdrang. Blamabel für die Planer aber ist, daß die Gesamtlärmbelastung nicht geprüft wurde. Allerdings fragt man sich als häufiger Befahrer der aktuellen Ausweichstrecken in Trassennähe, wo und welche Kreise denn von der geplanten Autobahn übermässig lärmbelastet würden. Abwegig ist, daß die völlig von der Trassenführung unabhängigen Bundeswehrpläne für die Übungsstadt in das Urteil über die Trassenplanung einbezogen wurden. Die Bundeswehrpläne müssen in einem gesonderten Verfahren beurteilt zu werden. So ergibt sich der Verdacht, dass diese Vermengung bewußt von den Klägern angestrebt und vom Gericht gutmeinend aufgenommen wurde.


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