Würzburg. Er hatte jahrelang auf deutschen Autobahnen auf Anhänger und Aufbauten von Lkw geschossen und dabei auch Menschen verletzt. Dafür ist er zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen ging er in Revision. Nun hat das Gericht eine neue Strafe festgelegt.
Der sogenannte Autobahnschütze muss für drei Monate weniger ins Gefängnis als zunächst vorgesehen. Das Landgericht Würzburg setzte die Haftstrafe des Ersturteils auf zehn Jahre und drei Monate herab. „Geschätzt 95 Prozent des Urteils sind bereits rechtskräftig. Wir hatten nur über Einzelfälle zu urteilen“, sagte der Vorsitzende Richter, Michael Schaller, am Dienstag zur Begründung.
Die Strafreduzierung sei eine symbolische Anpassung, die vor allem auf die veränderten persönlichen Umstände des Angeklagten seit seiner Verurteilung vor mehr als einem Jahr zurückgehe. Der Fernfahrer hat seitdem mit finanziellen, gesundheitlichen und familiären Problemen zu kämpfen.
Schütze hat Recht selbst in die Hand genommen
Für seine Taten dagegen sei die im ersten Prozess verhängte Strafe nach wie vor richtig bemessen. „Es kann nicht vom Zufall abhängen, ob irgendein Verkehrsteilnehmer abends noch gesund ankommt oder ob - drastisch formuliert - der Leichenwagen vorfährt“, sagte Richter Schaller dazu. Der inzwischen 60 Jahre alte Angeklagte habe das Recht selbst in die Hand genommen und damit die mobile Gesellschaft beeinträchtigt. Dafür müsse er eine harte Antwort des Rechtsstaats erhalten.
Der Fernfahrer aus der Eifel war im Oktober 2014 für die jahrelangen und wahllosen Schüsse auf Anhänger und Aufbauten von Lastwagen zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Durch Querschläger wurden auch Menschen verletzt. Weil der Angeklagte in Revision ging und der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in Teilen aufhob, musste das Landgericht Würzburg neu verhandeln.
Kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Die Verurteilung des 60-Jährigen wegen vierfachen versuchten Mordes ließ der BGH unangetastet. Stattdessen mussten rund 100 Schüsse auf Gegenstände juristisch neu bewertet werden. Sie durften dem BGH zufolge nur noch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung und nicht mehr auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehrs gewertet werden. Deshalb war von Anfang an klar, dass sich das neue Urteil nur um wenige Monate verringern würde. Die Verteidigung hatte maximal neun Jahre Gefängnis gefordert, der Staatsanwalt plädierte dagegen für zehn Jahre und vier Monate Haft.
Als Grund für die mehr als 700 Schüsse in den Jahren 2008 bis 2013 hatte der Fernfahrer Frust im Straßenverkehr angegeben. Er war eigenen Angaben zufolge mehrfach auf Rasthöfen überfallen worden. In seinen letzten Worten vor Gericht bedauerte der 60-Jährige erneut seine Taten. „Ich bin kein Mörder und werde auch nie ein Mörder sein. Er habe noch nie auf Menschen oder Tiere geschossen. Das ist das, was mich am meisten belastet.“ (dpa)