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Gericht ordnet Diesel-Fahrverbote in Köln und Bonn an

08.11.2018 14:58 Uhr
Rote Ampel, Stadtverkehr, Köln
Die Städte Köln und Bonn müssen wegen zu hoher Luftverschmutzung Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen, haben Verwaltungsrichter entschieden
© Foto: Christoph Hardt/Geisler-Fotopress/picture-alliance

Seit Jahren schon reißen Köln und Bonn EU-Grenzwerte zur Luftverschmutzung. Das muss ein Ende haben, findet das Kölner Verwaltungsgericht. Damit verbucht die klagende Deutsche Umwelthilfe einen weiteren Erfolg.

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Köln. Die Städte Köln und Bonn müssen wegen zu hoher Luftverschmutzung Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen. Dies entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Ab April 2019 sollen zunächst Diesel-Fahrzeuge der Abgasklasse Euro-4 oder schlechter nicht mehr in die Innenstadt und andere Stadtteile fahren dürfen. Ab September 2019 soll die Einschränkung in der Domstadt dann auch für Euro-5-Diesel gelten.

In Bonn soll das Verbot nur für zwei Straßenabschnitte gelten. Im Gegensatz zu Köln liegt für Bonn schon ein neuer Luftreinhalteplan öffentlich vor. Dieser sieht eine Verbesserung des Nahverkehrs sowie ein verbilligtes Jahresticket für Busse und Bahnen für Neukunden vor. Eine Berufung gegen die Urteile wurde zugelassen.

Köln hatte den EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten – statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm. In Bonn lag der Wert bei bis zu 47 Mikrogramm.

Richter verwies auf Grundsatzurteil aus Leipzig

Bei der Verhandlung am Donnerstag machte der Vorsitzende Richter Michael Huschens früh klar, dass er den Grad der Luftverschmutzung für inakzeptabel hält. Schon seit 2010 gälten die EU-Grenzwerte und würden seither gerissen. „Das Kind liegt seit neun Jahren im Brunnen“, sagte er. Und je länger es im Brunnen liege, desto härtere Maßnahmen müssten ergriffen werden. Dabei verwies Huschens auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, das Diesel-Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt hatte.

Das Urteil ist ein weiterer Erfolg für die DUH, die auf Einhaltung der seit 2010 geltenden EU-Grenzwerte pocht und hierfür Fahrverbote für das einzige wirksame Mittel hält. Mehrere Gerichte folgten dem Anliegen der Umweltschützer und ordneten Fahrverbote an in Städten wie Hamburg, Berlin oder Frankfurt an.

Scheuer trifft sich mit Fahrzeugkonzernen

In Berlin beriet Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) derweil mit Managern von Autokonzernen über das schwierige Thema Hardware-Nachrüstungen. Dabei war zunächst unklar, ob es bei den Verhandlungen zu Fortschritten gekommen ist.

Hardware-Nachrüstungen sind Teil des neuen Maßnahmenpakets der Koalition für bessere Luft in Städten mit dem Ziel, weitere Diesel-Fahrverbote zu verhindern. Allerdings weigerten sich die Hersteller bisher, die vollen Kosten zu übernehmen, wie die Regierung es fordert.

VW und Daimler haben bisher angeboten, 2400 Euro der erwarteten Kosten von bis zu 3000 Euro pro Nachrüstung zu übernehmen. BMW lehnt Hardware-Nachrüstungen komplett ab. Scheuer hatte vor dem Treffen Bewegung von den Autoherstellern gefordert. (dpa/ag)

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