Darmstadt. Die Fluggesellschaften sind mit ihrer Klage gegen Flugverbote gescheitert, die wegen gefährlicher Aschewolken nach einem Vulkanausbruch verfügt wurden. Das Verwaltungsgericht Darmstadt wies am Dienstag das Vorgehen gegen die Deutsche Flugsicherung (DFS) in Langen ab, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Die Flugsicherung hatte am 25. Mai 2011 für die Flughäfen Berlin, Hamburg und Bremen zeitweise keine Starterlaubnis erteilt, nachdem Asche des Vulkans Grimsvötn aufgestiegen war.
Bei den Mitteilungen der DFS habe es sich nicht um anfechtbare „Verwaltungsakte“ gehandelt, sondern um bloße Mitteilungen, meint das Gericht. Grundlegende Regelungen habe die vom Bundesverkehrsministerium zuvor erlassene Allgemeinverfügung enthalten. Sie war von den Fluggesellschaften allerdings nicht angefochten worden.
Nach Auffassung der Airlines Air Berlin und der zum Thomas-Cook-Konzern gehörenden Condor hatten die Flugverbote keine ausreichende Grundlage gehabt. Sie kündigten an, die schriftliche Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen. Dann erst könne über weitere Schritte entschieden werden.
Der Vulkanausbruch hatte im Mai 2011 zahlreiche Flugzeuge am Boden gehalten. Laut Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol von damals fielen europaweit an drei Tagen rund 900 Flüge. Nur ein Jahr zuvor hatte die Aschewolke des Island-Vulkans Eyjafjallajökull den Flugverkehr in weiten Teilen Europas wochenlang lahmgelegt. (dpa)
Aktenzeichen: 4 K 922/11.DA