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Für KEP: Bundeswirtschaftsministerium startet Förderung für Mikro-Depots

29.03.2022 15:48 Uhr | Lesezeit: 1 min
Studie DEKRA KEP Arbeitsmarkt
Das Ministerium will im Rahmen der Mikro-Depot-Richtlinie vielfältige Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben fördern
© Foto: DEKRA

Kurier-, Paket- und Expressdienstleister können für das emissionsfreie Zustellen und Abholen von Sendungen auf der letzten Meile wieder Geld vom Staat erhalten.

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Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Maßnahmen im Zusammenhang mit Mikro-Depots. Sie dienen zur Zwischenlagerung und zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder.

Die Mikro-Depot-Richtlinie soll Investitionen begünstigen, die eine emissionsfreie Abwicklung von logistischen Prozessen „auf der letzten Meile“ ermöglichen, wie das BMWK weiter mitteilt. Die letzte Meile ist der finale Transport der Sendungen zum Endkunden.

Was wird gefördert?

Das Ministerium fördert im Rahmen der Richtlinie wieder vielfältige Maßnahmen mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Darunter fallen zum Beispiel der Bau, die Nutzbarmachung und das Sichern von Mikro-Depots. Auch wenn KEP-Dienstleister Container und spezielle Sicherheitstechnik anschaffen oder bereits bestehende Infrastruktur baulich sanieren wollen, können sie einen Antrag stellen. Des Weiteren lassen sich Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht fördern.

Zweistufiges Antragsverfahren: Zuerst einreichen einer Projektskizze erforderlich

Das Antragsverfahren ist dabei zweistufig. In der ersten Stufe können Unternehmen noch in den Jahren 2022 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai Projektskizzen einreichen. Anhand von definierten Kriterien erfolgt danach ein Auswahlverfahren unter den eingereichten Projekten. Die Einreichenden der ausgewählten Projekte werden dann zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Die Skizzen zur Richtlinie nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) seit dem 1. März 2022 entgegen.

Die Förderrichtlinie gilt bis 30. Juni 2024. In Kraft getreten ist sie am 1. März 2021, damals war sie noch beim Bundesumweltministerium angesiedelt.

Kooperationen erwünscht

Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profitieren, so das BMWK. Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden sei ausdrücklich erwünscht.

Weitere Informationen zur Richtlinie gibt es unter www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/mikro-depot-richtlinie. (mwi)

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