Unterhändler von CDU, CSU und SPD schlagen Reformen bei der Deutschen Bahn und der Autobahn GmbH vor. Mittelfristig solle es eine grundlegende Bahnreform geben, geht aus dem Papier der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen hervor, das der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegt. Weiter heißt es, sowohl beim Bahn-Konzern als auch bei der Infrastruktursparte InfraGo solle eine „Neuaufstellung von Aufsichtsrat und Vorstand“ erfolgen mit dem Ziel, mehr Fachkompetenz abzubilden und eine Verschlankung zu erreichen.
Bei den Koalitionsverhandlungen bedeutet das aber noch keine endgültige Einigung – über den Vorschlag der Arbeitsgruppe beraten nun die Chefverhandler der Parteien. Generell stehen zudem Vorschläge aus den Arbeitsgruppen unter Finanzierungsvorbehalt.
Entflechtung innerhalb des DB-Konzerns
Laut Papier der Arbeitsgruppe soll mit einer Reform unter anderem sichergestellt werden, dass das Geld des Bundes künftig bei der Schieneninfrastruktur ankommt. Die Infrastruktursparte InfraGo soll vom Bahn-Konzern weiter entflechtet werden innerhalb des „integrierten Konzerns“. Vor allem die CSU hatte sich für eine Trennung von Infrastruktur- und Transportbereich ausgesprochen. Die SPD hatte eine Zerschlagung des integrierten Konzerns abgelehnt.
In dem Papier heißt es weiter, die Investitionen in das Schienennetz sollten gesteigert werden. Das gelte für Haupt- und Nebenstrecken sowie die Großknoten gleichermaßen. Die Sanierung der Hochleistungskorridore werde fortlaufend überprüft und angepasst.
Diese Sanierung soll aus dem geplanten 500-Milliarden-Euro Sondervermögen Infrastruktur finanziert und an dessen Laufzeit von zwölf Jahren gekoppelt werden.
Reform bei Autobahn GmbH
Die bundeseigene Autobahn GmbH soll laut Papier „begrenzt kreditfähig“ werden. Das könnte strukturelle Reformen bedeuten. Der Gesellschaft sollen Lkw-Mauteinnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Aus dem Sondervermögen sollen für die Straße Mittel insbesondere für Brücken und Tunnel zur Verfügung gestellt werden. Generell sollen für die Verkehrsträger „geschlossene Finanzierungskreisläufe“ eingeführt werden. Einnahmen sollen dem jeweiligen Verkehrsträger zugutekommen. Es gelte ein Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital.