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Französischer Staat muss Sernam-Staatshilfen zurückfordern

26.03.2018 13:51 Uhr
Französischer Staat muss Sernam-Staatshilfen zurückfordern
Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Staatsbeihilfen im Fall Sernam ist gefallen
© Foto: Winfried Rothermel/picture-alliance

Ein jahrelanger Rechtsstreit hat am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sein Ende gefunden. Demnach hat der Bahn-KEP-Spezialist Staatsgelder zu Unrecht erhalten.

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Paris. Immer noch nicht zu Ende ist für die französische Regierung die seit Jahren laufende und immer wieder mit neuen Attributen versehene Geschichte des Bahn-KEP-Spezialisten Sernam. 1970 als Tochterunternehmen der Staatsbahn SNCF gegründet, wurde Sernam 2006 an die private Butler Capital Partners verkauft und musste vier Jahre später mit 15 Millionen Euro Verlust und 300 Millionen Euro Umsatz Konkurs anmelden. Das Handelsgericht in Nanterre schlug den angeschlagenen KEP-Spezialisten schließlich wieder der Staatsbahn beziehungsweise deren Transport- und Logistiksparte Geodis zu, wo er seither Bestandteil der Transportmarke Geodis Calberson ist. Für die Rückkehr von Sernam in den alten Mutterkonzern hatte Paris damals Staatshilfen in Höhe von 642 Millionen Euro gewährt. Die muss das Land jetzt nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs wieder zurückfordern.

Die Geschichte schwelte schon seit 1999, denn bei den Mitbewerbern am Markt waren die Subventionen in dreistelliger Millionenhöhe schlecht angekommen. Zwei Klagen dagegen, davon eine von Mory, waren die Folge. Zwar befand Brüssel zwei Jahre später eine von Paris gegebene Sanierungshilfe für Sernam in Höhe von 503 Millionen Euro für rechtens, verweigerte dann aber 2004 einer weiteren Finanzspritze in Höhe von 41 Millionen Euro die Zustimmung und erklärte sie für nicht kompatibel mit der allgemeinen damaligen KEP-Situation.

Die EU-Kommission verfügte schliesslich im März 2012, dass die Staatsgelder in Höhe von mehr als 642 Millionen Euro an die Staatskasse zurückgegeben werden müssten. Dagegen klagte die Staatsbahn SNCF vor dem EU-Tribunal, von welchem die Klage im Dezember 2015 abgewiesen wurde. Daraufhin wandte sich SNCF an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, der den Rechtsstreit nun definitiv mit seinem Spruch beendet hat. Der französische Staat muss jetzt von seinem eigenen öffentlichen Bahnunternehmen SNCF die Gelder zurückverlangen und die Staatskasse damit wieder auffüllen. (jb)

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