Paris. Das Schreiben von zehn in der Dachorganisation Solidaires Unitaires Démocratiques (SUD) vereinigten Einzelgewerkschaften an die Pariser Regierung ist brisant. Darin verlangen die Arbeitnehmervertretungen vom Kabinett Hollande Abwehrmaßnahmen gegen staatlich hoch subventionierte Fluglinien aus der arabischen Golfregion. Nur so, zitieren französische Medien eine Kernaussage des Schreibens, könne Air France-KLM vor unfairer internationaler Konkurrenz geschützt werden.
Krise der französischen Luftfahrt
In dem Brandbrief ist die Rede von einer „außergewöhnlichen Krise“ für den Luftfahrtstandort Frankreich, welche speziell Air France-KLM in schwerwiegende ökonomische, finanzielle und – als Folge – auch sozialpolitische Schwierigkeiten stürze. Weiter heißt es lokalen Medien zufolge: „Es zeigt sich, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um weiter Verluste (von Air France-KLM) sowohl auf Mittelstrecken wie etwa in die Golfregion und beim Luftfrachttransport zu vermeiden“.
Weil staatlich gepäppelte Airlines aus den Emiraten die Konkurrenz gegen ihren kommerziell operierenden europäischen Wettbewerber verzerrt hätten, müsse die Pariser Regierung deren Verkehrsrechte von und nach Frankreich deutlich beschränken. „Wir fordern, dass sämtliche Neuanträge für Flugfrequenzen oder Strecken eingefroren werden, bis zum Zeitpunkt eines ausgeglichenen Wettbewerbsverhältnisses“, heißt es in dem Brief der Gewerkschaften. Weiter steht dort: „Die dort heimischen Airlines würden nicht nur von deutlich niedrigeren Steuern und vergleichsweise günstigen operativen Kosten profitieren, sondern die einzelnen Emirate haben an Verkehrsrechten nichts anzubieten, was vergleichbar wäre mit dem europäischen Markt“.
Als Beispiel wird die Airline Emirates genannt. Diese könne dank der Zustimmung durch die Pariser Regierung immer mehr Zielorte in Frankreich anfliegen, was sich wegen der Kostendisparität allerdings zum Schaden von Air France-KLM entwickelt habe.
Nahost-Airlines haben Marktanteil verfünffacht
Als Beleg verweisen die Arbeitnehmervertretungen auf Entwicklungen in den Jahren von 2005 bis 2010. In der Zeitspanne hätten die Golf-Airlines ihren Marktanteil von und nach Europa verfünffacht, während bei den in der EU beheimateten Linien das Passagier- und Luftfrachtaufkommen auf den Golf-Routen substanziell eingebrochen sei.
Rechtlich wären protektionistische Maßnahmen seitens der französischen Regierung gegen auswärtige Fluglinien aufgrund erwiesener Wettbewerbsverstöße möglich. Dies deshalb, weil die einzelnen EU-Mitgliedsländer Verkehrsrechte bilateral mit Nicht-EU-Staaten aushandeln. Restriktionen sind im Grundsatz dann erlaubt, wenn eine Seite durch den Schritt nicht einseitig diskriminiert wird, also dieser zu keiner Ungleichbehandlung der Verkehrsträger führt. Eine offizielle Reaktion seitens der französischen Regierung auf den Vorstoß der Gewerkschaften liegt bislang nicht vor. (hs)