Fehmarn. Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung will gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum geplanten Ostseetunnel Verfassungsbeschwerde einlegen. Da das Urteil massiv in das deutsche Verbandsklagerecht eingreife, hätte das Gericht vor seiner Entscheidung zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen müssen, sagte der Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Hendrick Kerlen. Durch das Versäumnis sei dem Aktionsbündnis der verfassungsmäßig garantierte gesetzliche Richter entzogen worden.
Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte am 3. November sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Fehmarnbelttunnels abgewiesen. Der 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden.
Das Urteil sei im höchsten Maße Besorgnis erregend, weil es den Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses über die Belange der Umwelt und des Artenschutzes stelle, sagte Kerlen. Damit sollten offenbar in Zukunft umweltrechtliche Verbandsklagen von vornherein erfolglos gemacht werden.
Darüber hinaus sieht das Aktionsbündnis Verstöße gegen europarechtliche Bestimmungen, auf die die Leipziger Richter in ihrem Urteil nicht eingegangen seien. Der 9. Senat sei nun gefordert, in seiner schriftlichen Urteilsbegründung die Irrelevanz all der von ihm bagatellisierten Klagepunkte überzeugend nachzuweisen, heißt es in der Mitteilung des Aktionsbündnisses. (dpa/ja)