Brüssel. Die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Zypern und Malta haben jeweils einzeln Klage gegen die Regeln des ersten Mobilitätspakets beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingelegt. Die zuständigen Fachminister dieser Länder bezeichnen die neuen Vorschriften des Pakets in einer gemeinsam unterzeichneten Stellungnahme als protektionistisch, nicht im Einklang stehend mit EU-Recht und als Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt. Lettland und Estland, deren zuständige Minister die Stellungnahme ebenfalls unterzeichnet haben, kündigten an, ebenfalls vor dem EuGH gegen das erste Mobilitätspaket zu klagen.
In der Stellungnahme der Minister, den das Internetportal Euractiv veröffentlich hat, sprechen die Politiker von „künstlichen administrativen Hürden“, die mit dem ersten Mobilitätspaket eingeführt worden seien. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden unter den neuen Vorschriften leiden. „Die Regeln des ersten Mobilitätspakets werden das effiziente Funktionieren der EU Lieferketten in einer Zeit behindern, in der die pünktliche Lieferung von strategisch wichtigen Gütern wie zum Beispiel medizinisches Material unverzichtbar ist“, weisen die Minister auf die negativen Folgen der neuen Regelungen gerade auch in der aktuelle Corona-Krise hin.
Ein besonders gutes Beispiel für den diskriminierenden Charakter des Mobilitätspakets sei die neue Verpflichtung, dass ein Fahrzeug, das im Ausland eingesetzt werde, nach einer gewissen Zeit in das Land seiner Zulassung zurückkehren müsse. Durch diese Vorschrift würden zum einen EU-Rand- und Inselstaaten benachteiligt. Zum andern stehe sie im Widerspruch zu den Umweltzielen der EU. Denn durch die Rückfahrten würden pro Jahr unnötig drei Millionen zusätzliche Tonnen CO2 vom Straßengütertransport produziert. Dabei verfolge die EU mit ihrem so genannten „Green Deal“ doch das Ziel, den CO2-Ausstoß in der EU in den kommenden Jahren und Jahrzehnten drastisch zu senken, schreiben die Minister.
Im sogenannten ersten Mobilitätspaket werden unter anderem die Regeln für den Marktzugang von Straßengütertransportunternehmen und Vorschriften für Lkw-Fahrer in der EU neu definiert. Das Gesetzesbündel war nach über drei Jahren Verhandlungen im Juli von den gesetzgebenden EU-Einrichtungen verabschiedet worden. Bis zum Schluss hatten einige Mitgliedsländer vor allem aus Osteuropa Widerstand gegen die Neuregelungen geleistet. Viele dieser Regeln sind am 20. August bereits in Kraft getreten. (kw)