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Fahrverbote: Umwelthilfe zieht Zwangsvollstreckungsantrag zurück

15.03.2018 16:54 Uhr
Düsseldorf, Stadtverkehr, Diesel-Fahrverbot
Die Deutsche Umwelthilfe verlangt, dass für Düsseldorf auch Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Erwägung gezogen werden
© Foto: Martin Gerten/dpa/picture-alliance

Das NRW-Umweltministerium will sich entgegen der Aussage von Ministerpräsident Laschet an das Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts halten, weshalb keine gerichtliche Durchsetzung notwendig ist.

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Düsseldorf. Die Deutsche Umwelthilfe hat ihren Antrag auf Zwangsvollstreckung des Diesel-Urteils vom Bundesverwaltungsgericht zurückgezogen. Das sagte eine Sprecherin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Donnerstag auf Anfrage und bestätigte damit eine Mitteilung der Umwelthilfe. Als Reaktion auf Aussagen von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte die DUH die Zwangsvollstreckung beantragt. Laschet hatte erklärt, er halte Dieselfahrverbote in NRW für unverhältnismäßig.

Inzwischen habe das NRW-Umweltministerium erklärt, sich rechtskonform zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verhalten. Außerdem habe die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erklärt, keine entsprechende Weisung der Landesregierung erhalten zu haben. „Was Herr Laschet den Medien gesagt hat, war offenbar falsch“, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Diesel-Fahrverbote in Ausnahmefällen erlaubt, aber gleichzeitig auf die Verhältnismäßigkeit möglicher Maßnahmen gepocht. Umstritten ist, ob sich daraus Fahrverbote für das stark belastete Düsseldorf ableiten lassen. (dpa/ag)

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