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Experten diskutieren geplante StVO-Novelle

25.09.2019 15:55 Uhr
Siegfried Brockmann
Unfallforscher Siegfried Brockmann sieht das geplante Abbiegetempo für Lkw kritisch
© Foto: Doris Spiekermann-Klaas TSP/Tagesspiegel/picture-alliance

Sachverständige aus der Versicherungsbranche und aus Verkehrsverbänden haben bei einer Anhörung im Bundestag nicht alle geplanten Neuregelungen befürwortet

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Berlin. Die von der Bundesregierung angedachten Änderungen in Zuge der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) stoßen bei Experten teils auf Zustimmung, teils auf Ablehnung. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Verkehrsausschusses im Bundestag am Mittwoch deutlich. Mit der StVO-Novelle sollen laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unter anderem höhere Geldbußen für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen einhergehen. Für unerlaubtes Fahren durch eine Rettungsgasse sollen künftig bis zu 320 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen.

Zudem soll ein Mindestüberholabstand von 1,5 Meter innerorts und von 2 Metern außerorts für das Überholen von Fußgängern und Radfahrern festgeschrieben. Scheuer will Fahrern zudem verbieten, dass sie ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Stundenkilometer den Notbremsassistenten abschalten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen will der Bundesverkehrsminister beim Rechtsabbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit vorschreiben. Lkw-Fahrer, die dagegen verstoßen, müssen künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Experten fordern Lkw-Abbiegeassistenten

Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, merke an, dass mit der geplanten Neuregelung zum Abbiegetempo von Lkw ein Vollzugsdefizit entstehe. Um hier Unfälle zu verhindern, werde das Abbiegeassistenzsystem benötigt. Andre Skupin von der Dekra sprach sich ebenfalls für eine verpflichtende Einführung des Abbiegeassistenzsystems für Fahrzeuge oberhalb von 3,5 Tonnen aus. Die Systeme seien verfügbar und könnten nachgerüstet werden, sagte er. Kritisch bewertete Skupin die Regelung, wonach Radfahrer an Kreuzungen an haltenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren dürfen, wenn „ausreichend Platz“ vorhanden sei. Dieser ausreichende Platz sollte mit mindestens 1,5 m klar definiert werden, forderte er.

Isabell Eberlein vom Verein Changing Cities forderte ein grundsätzliches Umdenken. Verkehrssicherheit und Klimaschutz müssten zusammengedacht werden. Derzeit werde das Kraftfahrzeug in der StVO mit Vorrang bedacht. „Wir müssen aber die Verkehrsarten gleichstellen“, sagte sie. Eberlein schlug deutschlandweit eine Regelgeschwindigkeit innerorts von 30 Stundenkilometer vor, statt es nur bei Ausnahmen zu belassen. Damit könne auch die Aggressivität im Straßenverkehr gesenkt werden, sagte sie. Eine Umkehr der Regelung schlug sie auch für das Parken im öffentlichen Raum vor. Dieses sollte grundsätzlich verboten, und nur bei spezieller Beschilderung erlaubt sein.

Innerorts Tempo 30 auf allen Straßen umstritten

Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat wies daraufhin, dass die Überlebenschance für Fußgänger bei einer Kollision mit einem Auto bei Tempo 30 deutlich höher sei als bei Tempo 50. Einer bundesweiten Regelung für Tempo 30 innerorts stand er dennoch skeptisch gegenüber. Dafür brauche es mehr Forschung in festgelegten Modellregionen, sagte er und plädierte dafür, dass Kommunen eigenständig Tempo 30-Zonen ausweisen können. „Und zwar mehr als bisher.“

Ein absolutes Halteverbot in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen kann aus Sicht von Markus Schäpe vom ADAC zu Problemen führen. Er gab die schwierigen Arbeitsumstände von Paketauslieferern in zugeparkten Innenstädten zu bedenken. Da ein solches Halten im Grunde immer eine Behinderung darstelle, drohten ihnen Bußgeldbescheide und Punkte. (ag)

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