München. Die Experten, gerade auch in der Logistikbranche, warnen davor, die Folgen des neuen Mindestlohngesetzes zu unterschätzen. Doch bei einem großen Teil der Betroffenen kommen diese Warnungen offenbar nicht an oder werden anders eingeschätzt. Das zeigt eine Exklusiv-Umfrage der VerkehrsRundschau, die von der Unternehmensberatung BearingPoint unterstützt wird.
Demnach gehen 40 Prozent der Logistikdienstleister davon aus, dass der ab dem 1. Januar zu zahlende Mindestlohn keine Folgen haben wird auf die Logistikkosten. Bei den Verladern vertreten diese Ansicht sogar 44 Prozent. Mit einer Kostensteigerung in der Logistik zwischen 0,1 und 3,0 Prozent rechnen 43 Prozent der Dienstleister und 31 Prozent der Verlader. Eine Verteuerung von mehr als 3 Prozent bei den Logistikkosten sagen nur 8 Prozent der Dienstleister und 10 Prozent der Verlader voraus.
31 Prozent der Verlader wollen vom Dienstleister einen Nachweis über die Zahlung des Mindestlohns verlangen
Doch es gibt auch die andere Fraktion unter den Verladern und Dienstleistern, die davon ausgehen, dass der Mindestlohn seine Spuren hinterlassen wird. So sagen immerhin 31 Prozent der Verlader und damit fast ein Drittel, dass Aufträge nur noch die Dienstleister bekommen, die sich nachweislich an das Mindestlohngesetz halten. Somit müssen sich also Dienstleister zunehmend darauf einstellen, den Verladern Nachweise vorzulegen, dass auch bei den von ihnen eingesetzten Subunternehmen der Mindestlohn gezahlt wird. Das gilt auch für den Teil der Strecke, den ausländische Trucker als Subunternehmen übernehmen.
29 Prozent der Verlader vertreten die Ansicht, dass einige ihrer Dienstleister als Folge des Mindestlohngesetzes Probleme haben werden, am Markt zu bestehen. 28 Prozent befürchten, dass die Zahl der Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten zunehmen wird.
Dienstleister fürchten eine Zunahme des Verwaltungsaufwandes
Und mit welchen Auswirkungen rechnen die Logistikdienstleister? Als größte Gefahr wird die Zunahme des Verwaltungsaufwandes gesehen (34 Prozent aller Dienstleister). 28 Prozent befürchten, dass die Zahl der Rechtsstreitigkeiten vor den Arbeitsgerichten zunehmen wird. Und immerhin 27 Prozent sind sich bewusst, dass die Verlader neue Maßstäbe anlegen werden: Sie erwarten nämlich, dass Aufträge nur noch bekommt, wer sich nachweislich an das Mindestlohngesetz hält. Dieser Anforderung können aber offenbar nicht alle erfüllen, weshalb 27 Prozent der Dienstleister davon ausgehen, dass einige Wettbewerber vom Markt verschwinden werden.
Befragt wurde bei der Umfrage vom unabhängigen Meinungsforschungsinstitut Kleffmann 94 Logistikdienstleister und 68 Verlader im Zeitraum von Mitte Oktober bis Ende November 2014.
Drei Tabellen mit detaillierten Auswertungen zu den Folgen des Mindestlohn auf die Logistikkosten sowie für die Unternehmen und den Logistikmarkt finden Sie kostenlos zum Download unter www.verkehrsrundschau.de/dokumente.
Wie Rechtsexperten und Unternehmer das neue Mindestlohngesetz beurteilen und den ersten Teil unserer Serie „Das neue Mindestlohngesetz richtig umsetzen“, lesen Sie in der Magazin-Ausgabe VR 49/2014, die am 05. Dezember erscheint (E-Paper für Premium- und E-Paper-Abonnenten unter www.verkehrsrundschau.de/epaper). (cd)