Luxemburg. Der europäische Rechtsstreit um eine angebliche Vorzugsbehandlung der Deutschen Bahn durch die Bundesregierung geht in die Schlussphase. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hörte am Donnerstag in Luxemburg in einer mündlichen Verhandlung die Parteien an. Im nächsten Schritt wird nun ein Generalanwalt des EuGH einen unverbindlichen Entscheidungsvorschlag für das Gericht verfassen. Ein endgültiges Urteil wird frühestens in einem halben Jahr erwartet.
Kläger in dem Verfahren ist die EU-Kommission. Sie wirft Deutschland vor, dass das Staatsunternehmen Bahn Einnahmen aus dem Betrieb des Schienennetzes für die Subventionierung von Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr verwenden könnte. Dies könnte nach Auffassung der Brüsseler Behörde den Wettbewerb verzerren und möglicherweise der Bahn einen unlauteren Vorteil verschaffen.
Das Bundesverkehrsministerium blickt dem Urteil gelassen entgegen. „Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Vorwürfe unbegründet“, kommentierte das Ministerium bereits zur Ankündigung des Verfahrens. Die Deutsche Bahn verwies darauf, dass die EU-Kommission bereits Anfang 2013 mit einer ähnlichen Klage gescheitert war.
Europäische Richter hatten damals geurteilt, dass es mit EU-Recht vereinbar ist, dass die DB Netz AG als Eignerin der Infrastruktur Teil der Bahn-Holding ist. Die EU-Kommission war der Auffassung gewesen, dass dies nicht der Fall ist und hatte darauf verwiesen, dass das EU-Recht die Trennung des Bahnbetriebs vom Schienennetz vorsehe. In Deutschland betreibt der Bahn-Konzern fast das komplette Netz. Die Kommission sieht darin eine mögliche Benachteiligung von Konkurrenten, die nicht im Besitz des Schienennetzes sind.
Die Konzernstruktur der Deutschen Bahn ist der EU-Kommission schon lange ein Dorn im Auge. Die Behörde will die europäischen Bahngesellschaften durch neue Vorschriften zu mehr Wettbewerb zwingen. (dpa)