Luxemburg. Mehrere internationale Logistik-Unternehmen sind mit Klagen gegen EU-Kartellstrafen vorerst gescheitert. Damit haben auch die Bußen gegen die Deutsche Bahn und Tochterfirmen von mehr als 30 Millionen Euro Bestand. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Montag fast alle Geldbußen von insgesamt 169 Millionen Euro. Die EU-Kommission hatte sie 2012 wegen unerlaubter Preisabsprachen im Luftfrachtbereich verhängt.
Die Unternehmen beteiligten sich in der Zeit von 2002 bis 2007 in unterschiedlicher Konstellation und Dauer an insgesamt vier verschiedenen Kartellen, in denen Aufschläge und Rechnungsstellungsmechanismen für Luftfrachtdienste abgesprochen wurden. Betroffen waren wichtige Verbindungen, insbesondere zwischen Europa und USA sowie zwischen China/Hongkong und Europa.
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatten die amerikanischen Zollbehörden aus Sicherheitsgründen elektronische Vorabinformationen für die Einfuhr von Containern und anderer Fracht nach dem AMS(Advanced Manifest System) eingeführt. Die Kartellmitglieder verlangten dafür von ihren Kunden einen Preisaufschlag, den sie miteinander abgesprochen hatten. Einen ähnlichen Aufschlag verlangten sie im gleichen Jahr, weil die britischen Behörden ein neues Ausfuhrsystem bei der Zollabfertigung einführten.
Ein weiteres Kartell zielte darauf ab, Gewinneinbußen entgegenzuwirken, die durch die Entkoppelung der chinesischen Währung Yuan vom Dollar entstanden wären. Dafür verständigte sich das Kartell 2005 auf den „CAF-Aufschlag“. Schließlich verständigten sich Schenker, Kühne + Nagel und Panalpina zusätzlich darauf, einen „Saisonzuschlag“ („peak saison surcharge“ PSS) einzuführen, um Zusatzkosten, die durch saisonbedingte Engpässe auf dem Luftfrachtmarkt entstehen, an ihre Kunden weiterzugeben. Die Kommission hatte dafür 2012 Bußgelder über 169 Millionen Euro verhängt, Kühne + Nagel musste mit 54 Millionen Euro den höchste Betrag bezahlen. Das Europäische Gericht hat die Klage der beteiligten Firmen am Montag abgewiesen. Nur dem Einspruch der beiden UTIWorldwide-Firmen aus Großbritannien und den Niederlanden wurde teilweise stattgegeben und die Geldbuße um 10000 Euro herabgesetzt. (dpa/tw)