Straßburg. Vertreter von elf Staaten, darunter auch Deutschland, haben sich auf einer Sitzung in Straßburg auf neue Haftungsgrenzen für Unfälle in der Binnenschifffahrt geeinigt. Außerdem erweiterten sie den Anwendungsbereich der bisher nur für Rhein und Mosel geltenden Regeln auf andere europäische Binnengewässer. Vor allem auf Donau, Elbe und Oder könnten die Regeln bald gelten.
Für das Inkrafttreten des so genannte „Straßburger Übereinkommen über die Haftung der Beschränkung in der Binnenschifffahrt“ (CLNI) 2012 muss das Dokument von mindestens vier Staaten unterzeichnet werden. Frankreich, Belgien und Luxemburg ratifizierten das CLNI 2012 noch vor Ort in Straßburg.
Es ersetzt die gleichnamige Regelung aus dem Jahr 1988, die bis heute allerdings nur in vier Staaten gilt: seit 1997 in den Niederlanden, Luxemburg und der Schweiz, ab 1998 in Deutschland. Die in Aussicht stehende Erweiterung des Geltungsbereichs wird von den europäischen Verbänden der Binnenschifffahrt IVR und EBU (European Barge Union), die an der Sitzung teilnahmen, begrüßt. „Für die in der IVR vertretenen Wirtschaftskreise – Schifffahrt und Versicherung – liegt die Bedeutung eines einheitlichen Regimes für die Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt in einer möglichst breiten Anwendung“, teilte IVR- und EBU-Generalsekretärin Theresia Hacksteiner auf Anfrage der VerkehrsRundschau mit. Gerade die Beteiligung vieler mittel- und osteuropäischer Staaten an der Konferenz habe das Interessen dieser Staaten nach einheitlichen Grenzen bei der Haftung in der Binnenschifffahrt gezeigt.
An der Straßburger Konferenz, die in den Räumen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt stattfand, waren neben Deutschland noch Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Polen, Serbien, Slowakei und Schweiz vertreten. Tschechien und Ungarn nahmen mit Beobachtern teil. (kw)