Brüssel. Die EU-Kommission will einen neuen Anlauf unternehmen, um das Wachstumspotential des kombinierten Verkehrs (KV) besser auszuschöpfen. Ihre Experten haben eine umfangreiche Befragung in der Branche durchgeführt. Die Ergebnisse haben sie in einer 640 Seiten langen Studie zusammengetragen. Danach soll die mehr als 20 Jahre alte EU-Richtlinie zum kombinierten Verkehr (92/106/EEC) zwar erhalten bleiben aber kräftig entschlackt werden.
Die Mindestdistanz von 100 Kilometern für den Teil des KV, der nicht über die Straße erfolgt, sollte in Zukunft entfallen. Die Beschränkung sei in der Praxis kaum von Bedeutung weil im Durchschnitt der Straße-Schiene-Transporte schon heute 612 Kilometer auf der Schiene durchgeführt würden. In Verbindung mit der Binnenschifffahrt liegt der vergleichbare Wert bei 217 Kilometer. Der Anschlusstransport über die Straße liegt bei der Schiene unter 100 und bei der Binnenschifffahrt unter 50 Kilometer. Von der Aufhebung der Mindestentfernung würden Kurzstreckenverkehre ins Hinterland der großen Seehäfen oder zwischen ihnen(zum Beispiel Binnenschiffe zwischen Antwerpen und Rotterdam) profitieren.
Dokumentationspflichten für das Transportgewerbe seien aber auch in Zukunft notwendig, heißt es in der Studie. Sie könne aber wesentlich vereinfacht werden. Vor allem sollte ein elektronischer Standard dafür eingeführt werden. Nichts verspricht man sich in der Kommission dagegen von einer Anhebung des zulässigen Gesamtgewichtes der im KV eingesetzten Lkw. Die bestehende Infrastruktur der Terminals sei dafür besonders in Südeuropa nicht ausgelegt. (tw)