Paris. Nach monatelangen Auseinandersetzungen über die Zukunft der französischen Autobahnen und die mit deren privaten Lizenznehmern geschlossenen Verträge haben diese und die Regierung jetzt eine Einigung erzielt. Wichtigstes Ergebnis: Die alljährlich zum April fällige, vertraglich zugesicherte Erhöhung der Autobahnmaut wird es in diesem Jahr nicht geben, wie Wirtschaftsminister Emmanuel Macron mitteilte. Darüber hinaus sind 3,2 Milliarden Euro für den weiteren Ausbau und die Instandhaltung der Autobahnen vorgesehen.
Unterzeichnet wurde die Vereinbarung durch Macron und den Konzessionärszusammenschluss SCA. Auch im nächsten Jahr soll die diesmal entfallende Mauterhöhung nicht en bloc nachgeholt, sondern schrittweise auf später verteilt werden, „um die Bürger möglichst wenig zu belasten“. Durchgesetzt hat Paris ferner eine spezielle Klausel für „Überprofite“. Alles, was die privaten Autobahnbetreiber an Jahresgewinnen erzielen, das um 30 Prozent höher ausfällt als ein jährlich neu festzusetzender Sockelbetrag, geht demnach an den Staat.
Die aktuell geltenden Verträge werden um durchschnittlich jeweils zwei Jahre verlängert, womit den Befürwortern einer Rückführung der Autobahnen in staatliche Regie eine klare Absage erteilt wurde. Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen war diese Maximalforderung von einer bald 200 Mitglieder starken Parlamentariergruppe erhoben worden. Hintergrund des Autobahnstreits war eine vom staatlichen Rechnungshof geübte Kritik an der als überdimensional bezeichneten Ertragshöhe, die die Betreibergesellschaften Jahr für Jahr einkassierten, so die Rechnungsprüfer. Im Gegenzug zur Vertragsverlängerung mussten sich die Unternehmen dazu verpflichten, an die staatliche Agentur zur Finanzierung der Transportinfrastruktur des Landes AFITF bis zum Ende ihrer Konzessionen insgesamt 3,2 Milliarden Euro abzuführen, wovon 200 Millionen Euro für dieselben Zwecke an die ebenfalls staatliche Caisse des dépôts gehen.
Laut Emmanuel Macron haben die Autobahngesellschaften ausserdem zugesagt, in den kommenden Jahren 80 Prozent der für Arbeiten vorgesehenen Investitionspläne durchzuführen. Die jetzt gefundene Lösung des Konflikts dürfte der Anrufung des Staatsrats durch die Konzessionäre die Grundlage entziehen. Sie hatten vor dem obersten Verwaltungsgericht des Landes Klage gegen den zwischenzeitlich staatlich verfügten Mauterhöhungs-Stopp geführt. Dieser ist nunmehr zumindest für das laufende neue Jahr bestätigt worden. (jb)