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EU-Verkehrsminister einigen sich auf weitere Öffnung der Schiene

08.10.2015 14:09 Uhr
EU-Verkehrsminister einigen sich auf weitere Öffnung der Schiene
Bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen auf der Schiene sollen in der EU künftig nicht nur die ehemaligen Monopol-Anbieter zum Zuge kommen.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Axel Heimken

Viertes Eisenbahnpaket: Die Vertreter der Mitgliedsstaaten haben die Position des Europäischen Rates für die Verhandlungen mit dem Parlament festgelegt.

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Brüssel. Die Verkehrsminister der Europäischen Union (EU) haben sich auf eine weitere Öffnung des Eisenbahnmarktes in Europa verständigt. Der Betrieb der Eisenbahnnetze soll strenger als bisher vom Geschäft mit der Beförderung von Gütern und Passagieren getrennt werden. Bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen auf der Schiene sollen nicht nur die ehemaligen Monopol-Anbieter zum Zuge kommen.

Der von der luxemburgischen Ratspräsidentschaft vermittelte Kompromiss bleibt allerdings hinter den Vorschlägen der EU-Kommission zurück. Die neuen Vorschriften würden jedoch dazu beitragen, „den Eisenbahnverkehr in Europa voranzubringen“, sagte der luxemburgische Verkehrsminister Francois Bausch nach der Entscheidung.

Bereits im Juni hatten sich die Verkehrsminister der Union auf die technischen Vorschriften des vierten Eisenbahnpaketes verständigt. Sie sollen für „Interoperabilität“ auf den Schienennetzen der EU-Staaten sorgen, damit Züge an den Grenzen nicht aufgehalten werden, weil sie je nach Land unterschiedliche technische Anforderungen erfüllen müssen. Über den technischen Teil gibt es auch eine informelle Verständigung mit dem Europäischen Parlament.

Gleichberechtigung bei Ausschreibungen
Jetzt haben sich die Minister auch auf den regulatorischen Teil des vierten Eisenbahn-Paketes verständigt. Er sieht vor, dass in einem Mitgliedsstaat zugelassene Eisenbahngesellschaften „diskriminierungsfreien“ Zugang zum Schienennetz aller anderen EU-Staaten erhalten. Sie dürfen dort eigene Verbindungen anbieten und sich gleichberechtigt an Ausschreibungen beteiligen. Allerdings wird es Ausnahmen von dieser Regel insbesondere für kleine Länder geben, die unrentable Eisenbahnverbindungen auch in Zukunft direkt vergeben können. Für alle EU-Staaten gilt eine Übergangszeit von zehn Jahren.

Um eine Begünstigung der eigenen Tochterfirmen durch den Netzbetreiber zu verhindern, steigen die Transparenz-Anforderungen. Davon würden der Personen- und der Güterverkehr profitieren, hieß es. Eine Quersubventionierung innerhalb großer Eisenbahnkonzerne ist künftig schwieriger, Kredite zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft bleiben aber grundsätzlich erlaubt. Infrastruktur-Manager müssen bereits heute unabhängig sein. Die Vorschriften dafür werden jedoch vereinfacht, „um eine Überregulierung zu verhindern“. Das Infrastruktur-Management soll „flexibler“ werden. Die neuen Transparenz- und Management-Regeln müssen in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden.

Die EU-Verkehrsminister haben damit die Position des Europäischen Rates für die Verhandlungen mit dem Parlament festgelegt. Der „Trilog“ mit der Kommission und den Abgeordneten soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. (tw)

 

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KOMMENTARE


Brättner

27.06.2018 - 21:16 Uhr

darf die führeseinbehörte eine Fahrerlaubnis ohne richtigen grund entzeihen auch ohne gericht ja oder nein


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