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EU-Umweltausschuss begrenzt Biodiesel-Einsatz

26.02.2015 16:21 Uhr
EU-Umweltausschuss begrenzt Biodiesel-Einsatz
EU-Rat, Parlament und Komission müssen sich über die Zukunft von Biokraftstoffen in Europa einigen
© Foto: Fotolia/klick

Die Parlamentarier im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments haben sich dafür ausgesprochen, den Anteil von Biokraftstoffen der ersten Generation bis 2020 bei 6 Prozent zu deckeln.

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Brüssel. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in seiner Sitzung am Dienstag für die Deckelung beim Einsatz von Biokraftstoffen der ersten Generation ausgesprochen. Deren Anteil am gesamten Treibstoffverbrauch im Verkehrssektor soll bis zum Jahr 2020 sechs Prozent nicht überschreiten, beschlossen die Mitglieder des Komitees. Derzeit liegt der Anteil schon bei etwa fünf Prozent. Biokraftstoffe der ersten Generation werden aus Rohstoffen gewonnen, die potenziell auch der Nahrungsmittelproduktion dienen, beispielsweise Raps oder Mais. Die Biotreibstoffe stehen in der Kritik, weil sie für einen Anstieg von Lebensmittelpreisen verantwortlich gemacht werden sowie für eine verstärkte Abholzung von Wäldern zur Gewinnung von Anbauflächen. Das wiederum führt zum Anstieg klimaschädlicher Treibhausgase.

Außerdem sprachen sich die Abgeordneten des Umweltausschusses dafür aus, dass der Anteil von Biokraftstoffen der zweiten Generation aus Algen oder Stroh, bis zum Jahr 2020 mindestens bei 1,25 Prozent liegen sollte. Deren Anteil im Verkehrsenergiemix ist derzeit verschwindend gering.

Der Umweltausschuss hatte über die Position abgestimmt, mit der die Parlamentsvertreter die Verhandlungen mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission beginnen – die so genannten Trilog-Verhandlungen.

ILUC-Berechnung ist das Ende herkömmlichen Biodiesels

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den der Umweltausschuss diskutierte, ist die Anrechnung von indirekten Treibhausgasemissionen durch den Landnutzungs-Effekt (ILUC-Methode). ILUC steht für „indirekte Landnutzungsveränderung“ und berücksichtigt bei der CO2-Bilanz des Kraftstoffes nicht nur die Freisetzung von CO2 beim Kraftstoffverbrauch im Fahrzeug, sondern auch zahlreiche Faktoren aus der Herstellung des Kraftstoffs. Zusätzliche Treibhausgase entstehen rechnerisch bei der Herstellung eines Biokraftstoffs beispielsweise dadurch, dass zum Anbau der Pflanzen Land beansprucht wird, das vorher möglicherweise zum Anbau von Lebensmittelpflanzen genutzt wurde. Für deren Anbau muss dann neue Landfläche bebaut werden, was unterm Strich mehr Treibhausgasemissionen erzeugt. Der Umweltausschuss hat sich für die Einbeziehung dieser Effekte bei der Bewertung von Kraftstoffen ausgesprochen.

Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) hat das Votum des Umweltausschusses kritisiert. „Es ist ein trauriger Witz, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten im Umweltausschuss nicht von wissenschaftlichen Erkenntnissen leiten lässt, sondern vor dem Lobbydruck von Nichtregierungsorganisationen gegen Biokraftstoffe eingeknickt sind“, wird Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) in einer Mitteilung zitiert.

Für die Biokraftstoffbranche ist vor allem die ab dem Jahr 2020 vorgesehene, zwingende Einberechnung so genannter ILUC-Faktoren in die Treibhausgasbilanz von Kraftstoffen problematisch, weil herkömmlicher Biodiesel in der Treibhausgasbilanz schlechter abschneidet als fossiler Kraftstoff. Biodiesel wäre dann nicht mehr verkäuflich, weil er die gesetzlich vorgeschriebene Mindesteinsparung nicht mehr erreichen würde, beklagt der VDB. Dies stelle die gesamte Biokraftstoffproduktion in Europa in Frage. (diwi)

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