Die Niederlande werden ab 1. Juni die gültigen Regeln der EU-Entsendungsrichtlinie aus dem EU-Mobilitätspaket anwenden, wie verschiedene niederländische Medien berichten. Die neuen Regeln sollten eigentlich von allen EU-Mitgliedstaaten bereits seit dem 2. Februar 2022 umgesetzt sein. Wegen der bislang fehlenden Umsetzung der EU-Vorschriften hatte die EU-Kommission die Niederlande im April vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt.
Damit sind die Niederlande jetzt eines „der letzten EU-Länder, das die neuen Regeln zur Entsendung von Lkw-Fahrern in nationales Recht umsetzt“, berichtet der niederländische Unternehmerverband TLN in einer Mitteilung. Neben den Niederlanden hatte die EU-Kommission im April auch Portugal wegen der Nicht-Umsetzung der Neuerungen in der Entsendungsrichtlinie beim EuGH verklagt.
Durch die grundsätzlich seit 2. Februar 2022 überall in der EU geltenden Regeln soll unter anderem gewährleistet werden, dass Lkw-Fahrer aus EU-Ländern bei Einsätzen in anderen EU-Ländern mit besseren Arbeitsbedingungen – vor allem besseren Löhnen – von diesen besseren Arbeitsbedingungen profitieren. Vor Kabotage-Fahrten oder längeren Einsätzen der Lkw-Fahrer in einem anderen EU-Land müssen die Fahrer deshalb bei einer Meldestelle registriert sein, um die Einhaltung der EU-Vorschrift zu gewährleisten.
Auch in Deutschland sind die neuen EU-Regeln noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird zurzeit im Bundestag behandelt.