Brüssel. Die EU-Kommission wird Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen, weil die Bundesregierung zwei EU-Richtlinien für den Eisenbahnverkehr nicht fristgerecht umgesetzt hat. Im Falle einer Verurteilung drohen Deutschland Geldstrafen, über deren Höhe die EU-Behörde bei der Bekanntgabe ihres Klagevorhabens heute in Brüssel noch keine Auskunft gab.
Beim ersten Verstoß handelt es sich um die Nicht-Umsetzung von Maßnahmen, die die Vereinheitlichung der europäischen Eisenbahnsysteme vorbereiten sollen (Richtlinie 2008/57/EG). Betroffen sind Bereiche wie Planung, Bau und Inbetriebnahme von verkehrsrelevanten Systemen, Ausbildung und Schutzmaßnahmen des Personals sowie technische Detailregelungen für Beschlussfassungen und Verfahren. Die Maßnahmen hätten am 19. Juli 2010 umgesetzt sein sollen.
Bereits im September 2010 und im Juni 2011 hatte die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, die Richtlinie endlich umzusetzen. Die Bundesregierung hatte geantwortet, dass die entsprechenden Maßnahmen voraussichtlich erst im Mai 2012 in Kraft treten würden Klage zwei betrifft eine nicht vollständig umgesetzte Richtlinie, mit der EU-weit gleiche Prozeduren für die Inbetriebnahme und Wartung von Schienenfahrzeugen und Wagen angestrebt werden (Richtlinie 2008/110/EG). Vor dem Erstbetrieb soll von dem Inhaber des Fahrzeugs oder des Wagens eine Einrichtung benannt werden, die für die Wartung verantwortlich sein wird.
Bei Güterwagen muss diese Einrichtung nach einem System zertifiziert sein, das von der Europäischen Eisenbahnagentur erarbeitet worden ist. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 24. Dezember 2010 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auf ein Mahnschreiben vom Mai 2011 hatte die Bundesregierung laut Angaben der EU-Kommission geantwortet, dass es in Deutschland damit wohl bis Mai 2012 dauern werde. (kw)