Brüssel. Die EU-Kommission hat gestern ein mehrjähriges Programm zur Förderung der Binnenschifffahrt vorgestellt. Das übergeordnete Ziel ist die Verbesserung des Gütertransports. Im einzelnen sollen Infrastruktur verbessert, eine höhere Umweltverträglichkeit der Binnenschifffahrt erreicht, eine engere Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern hergestellt sowie der Arbeitsmarkt auf gleich hohen Standards harmonisiert werden. Das neue Förderprogramm trägt den Namen Naiades II und soll bis 2020 laufen. Es ersetzt Naiades I, mit dem die EU seit 2006 die Binnenschifffahrt unterstützt hat.
Neuerungen versprechen vor allem die Vorschläge zur Umweltverträglichkeit. So plant die EU-Kommission die Einführung einer Maut für die Nutzung der Wasserstraßen. Flüssigerdgas (LNG) soll bald auch als Treibstoff für Binnenschiffe verwendet werden können. Außerdem sollen die Emissionsgrenzwerte für neue Motoren festgelegt werden.
Bei den Infrastrukturprojekten will die EU-Kommission vor allem Engpässe beseitigen. Schleusen, Brücken und Kanälen sollen modernisiert sowie die bestehenden Wasserstraßen besser untereinander vernetzt werden. Die Binnenhäfen sollen weiter als Drehkreuze zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern ausgebaut werden. Dabei sollen sie sowohl Entlastungsfunktionen für die großen Seehäfen im Hinterland ausüben als auch den Wechsel von Gütern zwischen Wasser, Schiene, Straße und eventuell Luft besser ermöglichen.
Naiades II will außerdem Forschung und Innovation fördern. Verbesserungen am River Information Service (RIS) soll die Kommunikation zwischen den Binnenschifffahrtsstraßen selbst, aber auch mit anderen Verkehrsträgern stärken.
Viele der Infrastrukturprojekte hat die EU bereits in ihrem Förderprogramm für die Transeuropäischen Verkehrsnetzwerke (TEN-V) aufgenommen. Ausdrücklich weist die EU-Kommission aber darauf hin, dass die Finanzierung von Naiades II nur zum Teil durch die EU geschehen kann. Auch die EU-Mitgliedsstaaten müssten ihren Beitrag leisten.
Die EU-Kommission legte gestern bereits einen Gesetzesvorschlag vor, durch den es zu einheitlichen technischen Vorschriften für alle EU-Binnengewässer kommen soll. Zurzeit gibt es neben den EU-Vorgaben noch die Vorschriften der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt. Außerdem schlägt die EU-Kommission neue Verwertungsmöglichkeiten eines Notfallfonds für die Binnenschifffahrt vor. Der Fonds war bislang nie in Anspruch genommen worden. Künftig sollen mit dem Geld auch Berufsbildungs- und Umweltmaßnahmen sowie die Bildung von europäischen Interessensvertretungen der Branche gefördert werden können. (kw)