Brüssel. Die vorgesehene staatliche Förderung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland ist nach einer eingehenden Prüfung der EU-Kommission rechtens. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass die Förderung Dänemarks für dieses Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Freitag. Die positiven Auswirkungen wögen eindeutig schwerer als potenzielle Wettbewerbsverfälschungen.
EU-Gericht hatte Brüsseler Beschluss aufgehoben
Die Prüfung der EU-Kommission war nötig geworden, weil das EU-Gericht einen vorherigen Beschluss der Brüsseler Behörde Ende 2018 in einem wichtigen Punkt für nichtig erklärt hatte. Ursprünglich hatte die Kommission schon 2015 erklärt, keine Einwände gegen die von Dänemark geplanten staatlichen Hilfen für den staatseigenen dänischen Konzern Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb des fast 18 Kilometer langen Tunnels unter der Ostsee zu erheben. Zuvor hätte sie nach Ansicht des EU-Gerichts jedoch ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen.
Die Fehmarnbeltquerung ist umweltpolitisch besonders in Schleswig-Holstein umstritten. Der Baubeginn für den Tunnel verzögert sich seit mehreren Jahren - vor allem wegen des aufwendigen Planungsverfahrens für die notwendige Anbindung des Hinterlands in Schleswig-Holstein. Die Kosten allein dafür werden auf vier Milliarden Euro geschätzt. Ursprünglich sollte der Tunnel 2021 fertig sein. Zuletzt galt 2028 als frühester Termin der Fertigstellung. (dpa)