Kiel. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind noch nicht abzusehen, aber die Zeichen deuten auf Krise. Die Regierung und die Förderbanken des Landes Schleswig-Holsteins haben deshalb angekündigt, mittelständische Unternehmen mit Liquiditätsengpässen zu unterstützen. Dafür haben die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Bürgschaftsbank und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft ihre Angebote auf die aktuellen Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet und eine Hotline mit konkreten Ansprechpartnern für die Betriebe eingerichtet. Das gaben am Freitag Landeswirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP), Landesfinanzministerin Monika Heinold (Grüne) und der IB.SH-Vorstandsvorsitzende Erk Westermann-Lammers bekannt.
Laut Buchholz sei aktuell vor allem das Darlehensprogramm „IB.SH Mittelstandskredit“ das zentrale Angebot an Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten. „Das Land übernimmt im Rahmen dieses Programms für die von der Investitionsbank zugesagten Darlehen Garantien und ermöglicht damit die Liquiditätsversorgung auch von bonitätsschwächeren Betrieben", erklärte Buchholz. Zudem habe er sich mit der Finanzministerin darauf verständigt, den vom Land garantierten Rahmen von fünf auf zehn Millionen Euro zu verdoppeln. Mit dieser „Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität“ solle vor allem gewährleistet werden, dass den Betrieben ein schneller und einfacher Finanzierungszugang erhalten bleibe. Notwendig dafür sei eine ausreichende Eigenkapitalbasis der Unternehmen. Dies könne im Rahmen der Initiative durch die Beisteuerung einer stillen Beteiligung sichergestellt werden.
Steuerstundungen sollen einfacher werden
Unterdessen hat Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold steuerliche Maßnahmen angekündigt, die betroffene Unternehmen entlasten sollen. Anfang kommender Woche werde die Landesregierung einen Erlass – unter anderem zur vereinfachten Möglichkeit von Steuerstundungen – veröffentlichen. An den Nachweis der Stundungsvoraussetzungen unmittelbar und erheblich betroffener Steuerpflichtiger sollen keine strengen Anforderungen mehr gestellt werden. In der Regel kann in diesen Fällen auch auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein IB.SH, die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH (MBG) und die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein (BB-SH) haben für Finanzierungen und Bürgschaften im Rahmen dieser Initiative eine Hotline mit zentralen Ansprechpartnern für Hausbanken und Unternehmen eingerichtet:
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein: Hotline: 0431 5938-133
Investitionsbank Schleswig-Holstein: Hotline: 0431 9905-3330