Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Anwendung des österreichischen Mindestlohns auf ausländische Lkw-Fahrer eröffnet. Durch diese zu Beginn des Jahres eingeführte Regel werde „der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Die österreichischen Behörden haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der Kommission zu reagieren.
Nach den Regeln des österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) muss der österreichische Mindestlohn auf alle grenzüberschreitenden Verkehrsleistungen angewendet werden, bei denen auf österreichischem Gebiet eine Be- oder Entladung stattfindet. Damit will das Land gegen den unlauteren Wettbewerb durch billigere Fahrer und Unternehmen aus vor allem osteuropäischen Staaten vorgehen. Deutschland und Frankreich haben bereits ähnliche Regelungen eingeführt. Gegen beide Länder hat die EU-Kommission ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet.
„Unangemessene Verwaltungshürden“
Nationale Mindestlöhne würden von der Kommission zwar grundsätzlich unterstützt, führt die EU-Wettbewerbsbehörde aus. Doch würden durch die Anwendung auf den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr unangemessene Verwaltungshürden geschaffen, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behindern. „Nach Meinung der Kommission gibt es geeignetere Maßnahmen, die zum Schutz der Beschäftigten und zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs ergriffen werden können und die gleichzeitig einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ermöglichen“, führt die Kommission aus.
Solche geeigneteren Maßnahmen will die Kommission in den für Ende Mai angekündigten Initiativen für den Straßengüterverkehr vorschlagen. Sie sollen die Entsendebedingungen im Kraftverkehr klären und wirksame Durchsetzungsmaßnahmen festlegen. Die neuen Maßnahmen hätten das Ziel, „ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Beschäftigten, einem fairen Wettbewerb und der Freiheit zur Erbringung grenzüberschreitender Verkehrsdienste sicherzustellen“, schreibt die EU-Kommission. (kw)
Werra-Blitz; Jürgen Schmidt