Brüssel. Die EU-Handelsbeauftragte Cecilia Malmström fordert, dass der Schlichtungsprozess in den EU-US-Freihandelspakt mit aufgenommen werden muss. Auf diese Weise sollen Unternehmen, die transatlantische Geschäftsbeziehungen unterhalten, neue Möglichkeiten zur Lösung von Konflikten erhalten, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Der Streit um die Schlichtungsregelung blockiert eine Übereinkunft mit den USA, die ein Schlichtungssystem gegenüber dem in der EU bestehenden Gerichtssystem für den Investitionsbereich favorisiert. „Die Frage ist, wie wir Investitionen schützen können. Wir wollen ein Rechtsstaatsprinzip und nicht die Herrschaft von Anwälten.“ Viele europäische Unternehmen und NGOs befürchten, dass die Schlichtungsregelung zwischen Investoren und Staat (investor-to-state dispute settlement; ISDS) durch amerikanische multinationale Unternehmen ausgenutzt werden wird, um Gesetze für den Nahrungsmittel- und Umweltbereich in Europa aufzuweichen. Entsprechende Unternehmen könnten auf eine Einschränkung der Handelsfreiheit durch diese Gesetze plädieren. Malmström versucht das skeptische europäische Parlament zur Annahme der Schlichtungsregelung zu überzeugen, da die USA auf die Integration der Regelung im Rahmen des Freihandelsabkommens besteht. Auch wenn solch eine Regelung global zusätzliche 100 Milliarden US-Dollar (92 Milliarden Euro) an beiderseitigen Handelsvolumina generieren würde, glauben viele Europäer, dass nur Großunternehmen davon profitieren würden. Obwohl von der Regelung auch Themen wie z. B. die Genmanipulation von Getreide und die Desinfektion von Hühnern in den USA betroffen sind, sieht sich die europäische Opposition vorallem beim Thema Schlichtungsregelung zwischen Investoren und Staat geeinigt. Eine überarbeitete Version des ISDS könnte zu einer schnelleren Einigung bei den Vertragsverhandlungen zum Freihandelspakt noch vor Ende 2015 führen. Malmström verteidigt das amerikanische Schlichtungssystem (investor-to-state) und hält es für europäische Unternehmen für notwendig, da das US-Gesetz nicht die Benachteiligung von ausländischen Investoren verbietet. Falls nur zwischenstaatliche Auseinandersetzungen erlaubt wären, würden nur größere Fälle verfolgt werden. Wenn das ISDS modernisiert würde, könnten Regierungen nicht durch große multinationale Konzerne zur Änderung nationaler Gesetzgebungen gezwungen werden. (rup)
EU-Handelsbeauftragte befürwortet Investorenschutz
Die EU-Handelsbeauftragte Cecilia Malmström hat sich für eine Überarbeitung von Regelungen zum Investorenschutz ausgesprochen.