Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben den von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Hilfen für die Deutsche Bahn grünes Licht gegeben. Wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte, geht es um eine Kapitalzuführung in Höhe von 215 Millionen Euro. Sie soll die Deutsche Bahn für Schäden entschädigen, die den Tochtergesellschaften DB Netz, DB Energie und DB Station & Service von Mitte März bis Ende Mai 2020 aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen entstanden sind.
Nach Angaben der Kommission wurde die Unterstützungsmaßnahme auf Grundlage des Artikels 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft. Nach ihm können Beihilfen genehmigt werden, die von den Mitgliedstaaten zum Ausgleich von durch außergewöhnliche Ereignisse entstandenen Schäden gewährt werden. „Die Covid-19-Pandemie stellt nach Auffassung der Kommission ein solches außergewöhnliches Ereignis dar, da diese beispiellose Situation nicht vorhersehbar war und sich erheblich auf die Wirtschaft auswirkt“, heißt es in der Mitteilung vom Mittwoch. (sn/dpa)