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EU: Deutschland blockiert höhere Diesel-Preise

02.07.2012 15:33 Uhr
EU: Deutschland blockiert höhere Diesel-Preise
Bei der Dieselbesteuerung werden die Spielregeln auf EU-Ebene vorerst nicht geändert
© Foto: aroitner - Fotolia

Neuberechnung der Energiebesteuerung von Kraftstoffen nach Energie- und CO2-Gehalt ist vorerst vom Tisch.

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Brüssel. Die Pläne der EU-Kommission zu einer allgemeinen Erhöhung der Dieselsteuer sind erst einmal auf Eis gelegt. Bei einem Treffen der EU-Finanzminister verweigerten allen voran Deutschland und Polen ihre Zustimmung zu einem entsprechenden Gesetzestext. Dieser sieht eine grundsätzliche Neuberechnung der Energiebesteuerung vor. Neue Grundlage sollen der Energie- sowie CO2-Gehalt des zu besteuernden Kraftstoffs sein. Für Diesel, das im Vergleich zu Benzin eine höhere Energiedichte besitzt, würde das zu einer Preiserhöhung führen.

Akzeptieren konnten die Minister in einer vorläufigen gemeinsamen Stellungnahme den Vorschlag der EU-Kommission, Mindeststeuersätze für Energieträger auf Grundlage der neuen Parameter zu berechnen. Diese Steuersätze sollen jedoch nur als Richtwerte gelten. Den EU-Mitgliedsstaaten soll es weiter selbst überlassen bleiben, ihre nationalen Steuersätze festzulegen. Die Minister lehnten es ebenfalls ab, eine Proportionalität zwischen der Besteuerung von Diesel und Benzin verpflichtend einzuführen.

Dennoch wollen sich die Minister zunächst weiter mit dem Kommissionsvorschlag beschäftigen. In Arbeitsgruppen sollen jetzt einzelne Details – gerade auch für andere Sektoren als die Automobilbranche – weiter ausgearbeitet werden. Wie lange das dauern kann, ist nicht absehbar. Eine Sprecherin des Rats deutete gegenüber der VerkehrsRundschau an, dass man eventuell mit Jahren rechnen könne. Der Kommission stehe es auch offen, den Vorschlag wieder zurückzuziehen.

Die EU-Kommission hatte den Richtlinienvorschlag im April 2011 veröffentlicht. Das neue EU-Gesetz sollte Anfang 2013 in Kraft treten und der EU dabei helfen, ihre klimapolitischen Ziele zu verwirklichen. Da neue EU-Steuergesetze nur einstimmig im EU-Ministerrat verabschiedet können, müssten sich alle zurzeit 27 EU-Mitgliedsländer auf einen gemeinsamen Text einigen. (kw) 

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