Bern. Die Schweiz hat zum 1. Juli 2012 die Sätze der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Fahrzeuge im Güterverkehr über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht angepasst. Wie das schweizerische Bundesamt für Verkehr mitteilte, steigt die LSVA auf Beschluss des Bundesrates um 0,97 Prozent. Es handele sich hierbei um die erste Anpassung an die Teuerung. Ein 40-Tonnen-Lastwagen, der heute im Durchschnitt 287 Franken für eine Strecke von 300 Kilometer bezahlt, wird dadurch mit 2,85 Franken zusätzlich belastet.
Abgasarmen Lastwagen der Emissionsklasse Euro 6 gewähren die Eidgenossen künftig einen Rabatt von zehn Prozent auf die LSVA. Der reduzierte Tarif liegt bei 2,05 Rappen je Tonnenkilometer und gilt vorerst bis Ende 2014. Er soll Unternehmen einen Anreiz für eine raschere Erneuerung des Fuhrparks geben und damit die Feinstaubbelastung weiter senken. Den Rabatt bekommt, wer über einen Eintrag im Fahrzeugausweis oder eine andere gleichwertige von den nationalen Behörden ausgestellte Bescheinigung nachweisen kann, dass sein LKW der Euro-6-Klasse entspricht.
Diese Mauttarife gelten künftig
Maßgebend für die Höhe der LVSA ist der Schadstoffausstoß der betroffenen Fahrzeuge. Dabei wird zwischen drei Abgabekategorien unterschieden: Die höchste Abgabe ist in Kategorie 1 zu zahlen, wo die Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß (Euro 0 bis 2) zusammengefasst sind. Sie beträgt 3.10 Rappen je Tonnenkilometer. LKW der Abgasklasse Euro 3 rangieren in der Kategorie 2 und schlagen mit 2.69 Rappen je Tonnenkilometer zu Buche. Euro-4- und Euro-5-LKW sind in der Kategorie 3 erfasst, der Tarif liegt hier bei 2,28 Rappen je Tonnenkilometer. Bereits seit Anfang dieses Jahres gewährt die Schweiz für Euro-2- und Euro-3-Fahrzeuge, die mit einem Partikelfiltersystem ausgerüstet sind, ein zehnprozentiger Nachlass auf die LSVA . (ag)