Brüssel. Die Abgeordneten des Umweltausschusses im Europaparlament haben sich auf neue Lärm-Höchstwerte für Fahrzeuge des Straßenverkehrs festgelegt. Für LKW bedeuten die bis zuletzt umstrittenen Beschlüsse eine Senkung der derzeitigen Grenzwerte um durchschnittlich zwei bis drei Dezibel. Die neuen Werte sollen für neue Fahrzeugtypen sechs Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes gelten, nach acht Jahren für alle neuen Fahrzeuge und alle Neuzulassungen.
Gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission änderten die Abgeordneten die Einteilung der LKW-Fahrzeugklassen ab. Die Reduzierung von drei auf zwei Kategorien für LKW mit einem Gewicht von 3,5 bis 12 Tonnen führt dazu, dass die Ziele für diese LKW mit einer Motorleistung zwischen 75 und 150 kW um einen Dezibel anspruchsvoller ausfallen sollen. Statt 73 Dezibel sollen sie den Lärm auf 72 Dezibel senken. Für stärkere Motoren bleibt das Ziel 75 Dezibel.
Für schwere LKW ab zwölf Tonnen erweiterten die Politiker die Einteilung von zwei auf drei Kategorien. Sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen sind die Folge. Hätten LKW dieser Gewichtsklasse mit einer Motorleistung zwischen 150 und 180 kW nach den Kommissionsplänen lediglich eine Reduzierung auf 78 Dezibel erreichen müssen, so haben die Abgeordneten den Wert auf 75 Dezibel festgelegt. Auch die Motoren zwischen 180 und 250 kW sollen mit 77 statt 78 Dezibel leiser sein, als die Kommission vorgeschlagen hatte. Bei einer Motorenleistung von mehr als 250 kW sind die Abgeordneten jedoch großzügiger als die Kommission und gestehen 79 statt 78 Dezibel zu.
Die Abstimmung im Umweltausschuss war aufgrund von Streitigkeiten über Zahlen, Berechnungsmethoden und mögliche negative Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge dreimal verschoben worden. Dem Berichterstatter wurde zwischenzeitlich vorgeworfen, seine Vorschläge aufgrund von Empfehlungen eines Porsche-Mitarbeiters gemacht zu haben. Die jetzt beschlossenen Zahlen wurden mit nur einer Stimme Mehrheit angenommen. Das Plenum des Europaparlaments soll erneut über den Verordnungsvorschlag abstimmen. Beobachter gehen davon aus, dass es dabei erneut zu Änderungen und zu weniger anspruchsvollen Höchstgrenzen kommen könnte. Abschließend muss eine Einigung mit den EU-Umweltministern gefunden werden. (kw)