Paris. Der seit 2009 installierte Oberste Gerichtshof des Vereinigten britischen Königreichs hat die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörde CMA und des Londoner Competition Appeal Tribunal (CAT) in letzter Instanz bestätigt und damit eine Wiederaufnahme des Fährverkehrs durch den Eurotunnel-Partner MyFerryLink unmöglich gemacht. Eurotunnel hatte mittlerweile schon zwei der zwischen Calais und Dover eingesetzten Fähren an die dänische Reederei DFDS verkauft, die Betreibergenossenschaft SCOP SeaFrance jedoch bis zum Schluss auf einen für sie positiven Rechtsentscheid gehofft. Dieser hätte ihr ermöglichen sollen, das dritte der vormaligen Fährschiffe, die „Nord-Pas-de-Calais“, als Frachter einzusetzen und damit 130 Arbeitsplätze erhalten zu können. Es wurde nun von Eurotunnel ebenfalls verkauft.
Vorausgegangen war der jetzt ergangenen Entscheidung ein seit Juni 2013 andauernder Rechtsstreit zwischen der französischen und der britischen Seite. Letztere verfocht von Anfang an die Auffassung, dass der Wettbewerb im Ärmelkanal durch eine dritte Linie neben Brittanny Ferries unter französischer Flagge und der britischen P&0 Ferries verzerrt würde, zumal der Tunnelbetreiber Eurotunnel im Kanalverkehr schon einen erheblichen Marktanteil für sich verbuche. MyFerryLink hat den Fährbetrieb Ende Juni dieses Jahres eingestellt. (jb)