Hamburg. Die Umweltverbände haben rechtzeitig zum Ablauf der Fristen am Freitag ihre Stellungnahme zu den überarbeiteten Plänen für die Elbvertiefung abgegeben. Sie bekräftigten darin ihre Ablehnung auch der geänderten Pläne, lassen eine mögliche Klage jedoch nach wie vor offen. „Es sind sogar noch weniger Ausgleichsflächen festgelegt als bisher und die neu zu schaffenden Flächen sind für den Schierlings-Wasserfenchel kaum geeignet“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände BUND, Nabu und WWF, die sich im „Aktionsbündnis Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossen haben. „Auch nach vollständiger Prüfung überzeugen die neuen Planunterlagen an vielen Stellen nicht.“
Die Verbände haben ihre Einwände eingereicht und wollen über weitere Rechtsmittel entscheiden, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Die Planunterlagen hatten seit Anfang März in den Hamburger Bezirksämtern Mitte und Bergedorf für einen Monat öffentlich ausgelegen. Anschließend hatten Betroffene und Beteiligte des Verfahrens einen weiteren Monat Zeit, um Einwendungen gegen die Pläne zu erheben.
Alternatives Schutzgebiet für bedrohte Pflanze
Nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig und der geplanten Umsetzung von Nachbesserungen nach den Maßgaben des Gerichts gelten weitere Klagen als wenig aussichtsreich. Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) rechnet damit, dass in diesem Jahr das Baurecht für die Elbvertiefung erteilt wird.
Die Ergänzung des Planfeststellungsverfahrens war notwendig geworden, nachdem das Leipziger Gericht am 9. Februar vergangenen Jahres die von der Stadt für den geschützten Schierlings-Wasserfenchel geplante Ausgleichsmaßnahme „Kreetsand“ nicht anerkannt hatte. Stattdessen sollen für die benötigten rund 1,5 Hektar Fläche nun zwei ehemalige Absetzbecken von Hamburg Wasser auf der Billwerder Insel genutzt werden. Diese sollen so umgebaut werden, dass die Flächen unter den Einfluss von Ebbe und Flut kommen und der Schierlings-Wasserfenchel somit dort wachsen kann. Die Umweltverbände bezweifeln, dass der Standort angesichts eines veränderten Tidenhubs der Elbe für die geschützte Pflanze geeignet ist. (dpa)