Leipzig/Hamburg. Die umstrittene Elbvertiefung hat eine weitere Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Dienstag Klagen der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf sowie von Berufsfischern ab. Die Planungen zur Vertiefung des Flusses litten nicht an Fehlern oder Abwägungsmängeln, entschieden die Richter. Die Behörden hätten dem Interesse an einer besseren Nutzbarkeit der Elbe für große Containerschiffe den Vorrang geben dürfen gegenüber den widerstreitenden Interessen der Kläger.
Bereits im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten großen Urteil die Planungen für die Elbvertiefung als weitgehend rechtmäßig bestätigt. Damals ging es um die Einwände der Umweltverbände BUND und Nabu, die die umfassendsten Klagerechte haben. Demgegenüber seien die Belange der Gemeinden und der Fischer nicht eingeschränkt schutzwürdig, erklärte das Gericht.
Verkehrsminister begrüßt Urteil
„Als Export- und Logistikweltmeister muss Deutschland auch große, weltweit verkehrende Containerschiffe bedienen können“, sagte der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Christian Schmidt (CSU) einer Mitteilung zufolge. Dafür sei die Elbvertiefung unverzichtbar. Bis 2030 werde sich der Containerumschlag laut aktuellen Prognosen sogar verdoppeln. „Um dieses wirtschaftliche Wachstumspotenzial voll ausschöpfen zu können, werden wir alle deutschen Häfen brauchen.“
Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF bedauerten, dass die Klagen gescheitert sind. Nun unterbleibe eine grundlegende Überprüfung der Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau, die längst veraltet seien. Die im Bündnis „Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Verbände befürchten, dass sich die Wasserstände zwei- bis dreimal stärker erhöhen könnten als vorhergesagt.
Immer noch keine finale Sicherheit
Mit dem zweiten Urteil zur Elbvertiefung besteht allerdings immer noch keine endgültige Rechtssicherheit. Im Dezember steht in Leipzig noch ein dritter Schwung an Klagen zur mündlichen Verhandlung an. Dann geht es um die Belange von Privatpersonen sowie von Boden- und Wasserverbänden.
Zudem müssen die Planer auch noch nachbessern, weil in der ersten Entscheidung im Februar einzelne Planungsmängel festgestellt worden waren. Unter anderem wurden Flächen für den bedrohten Schierlings-Wasserfenchel gesucht, der in dem Umweltverfahren eine große Rolle gespielt hatte. Die nachgebesserten Planunterlagen sollen voraussichtlich im Januar fertiggestellt werden. (dpa/ag)