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Elbvertiefung kann trotz weiterer Klage von Umweltschützern beginnen

26.09.2018 10:20 Uhr
Schleppsaugbagger, Hafen Hamburg, Elbe, Elbvertiefung
Im Hamburger Hafen ist man froh, dass die Elbvertiefung trotz einer Klage von Umweltschützern beginnen kann
© Foto: Daniel Reinhardt/dpa/picture-alliance

Seit 17 Jahren laufen die Planungen zu einer weiteren Vertiefung der Tideelbe. Immer wieder haben Umweltschützer mit Klagen das Ausbaggern der Fahrrinne Richtung Hamburger Hafen hinausgezögert. Sie gehen erneut vor Gericht – die Arbeiten können derweil aber beginnen.

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Hamburg. Trotz einer erneuten Klage von Umweltverbänden können die Arbeiten zur Elbvertiefung nach 17 Jahren Planungen beginnen. Nabu, BUND und WWF kündigten am Dienstag in Hamburg zwar an, auch gegen den aktuellen Planergänzungsbeschluss vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen. Allerdings wollen sie dabei wegen geringer Aussicht auf Erfolg auf einen Eilantrag verzichten, mit dem ein Baustopp hätte erwirkt werden können. „Die Entscheidung, nicht im Eilverfahren zu klagen, ist uns schwergefallen, denn wir halten die geplante Elbvertiefung nach wie vor für falsch“, sagte Alexander Porschke, Landesvorsitzender des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu).

Der Hamburger Senat begrüßte den Entschluss. Damit bestehe die Bauberechtigung fort, hieß es in einer Mitteilung. Derzeit laufen Ausschreibungsverfahren und erste Vorbereitungsarbeiten. Mit der Vertiefung und Verbreiterung des Fahrwassers von der Elbmündung Richtung Hamburger Hafen soll im März begonnen werden.

Senat begrüßt Baubeginn

„Der Hamburger Hafen ist und bleibt ein zentraler Wirtschaftsmotor, der allein hier in Norddeutschland mehr als 150.000 Arbeitsplätze schafft“, betonte Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos). Der Hafen sei für Deutschland und Europa Drehscheibe im internationalen Warenverkehr. „Diese Position können wir jetzt weiter ausbauen.“ Hinsichtlich der Vertiefung der Elbe sei er überzeugt, „dass wir längst eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden haben.“ Auch bei CDU und FDP in der Hamburgischen Bürgerschaft sprach man von einer „guten Nachricht“ und einem „guten Tag für Hamburg“.

Die im Bündnis „Lebendige Tideelbe“ organisierten Umweltverbände halten auch den aktuellen dritten Planergänzungsbeschluss für rechtswidrig – insbesondere, weil naturschutzrechtliche Ausgleichsverpflichtungen nicht erfüllt würden. „Die Elbvertiefung ist gerade aus heutiger Sicht weder ökologisch noch ökonomisch vertretbar“, sagte Manfred Braasch, Hamburger Geschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Klage soll am Freitag beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Mit einem Urteil rechnen die Umweltschützer frühestens in zwei Jahren.

Planung läuft seit 17 Jahren

Seit 17 Jahren laufen die Planungen zur neuen Elbvertiefung. Immer wieder hatten Umweltschützer das Großprojekt mit Klagen verzögert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar vergangenen Jahres die Planungen zwar im Wesentlichen als rechtmäßig anerkannt, jedoch Mängel gerügt. Sie betrafen vor allem die Wiederansiedlung des geschützten Schierlings-Wasserfenchels. Die Mängel waren im Planergänzungsverfahren ausgeräumt worden. Der Beschluss erging am 23. August.

Mit der Elbvertiefung soll die Fahrrinne so ausgebaut werden, dass künftig große Containerschiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter tideunabhängig und mit einem Tiefgang von bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. (dpa/ag)

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