Ein Notfall kommt immer ohne Termin
General- und Vorsorgevollmachten regeln, wer im Betrieb entscheidet, wenn der Chef ausfällt. Wer nicht für den Notfall vorsorgt, überlässt die Geschicke der Firma einem gerichtlich bestellten Betreuer.
General- und Vorsorgevollmachten regeln, wer im Betrieb entscheidet, wenn der Chef ausfällt. Wer nicht für den Notfall vorsorgt, überlässt die Geschicke der Firma einem gerichtlich bestellten Betreuer.
Böblingen;Hünxe
Böblingen;Hünxe
Accra