Berlin. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) fordert, dass Deutschland das Zusatzprotokoll zum elektronischen Frachtbrief im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr (e-CMR) ratifiziert. Dies hat er in einem Schreiben gegenüber dem Bundesjustizministerium sowie dem Bundesverkehrsministerium nach eigenen Angaben erneut klargestellt. Auch andere deutsche Transportverbände setzen sich dafür ein, dass eine rechtliche Basis für die e-CMR-Einführung geschaffen wird.
Das sogenannte e-CMR-Protokoll ergänzt das Abkommen über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR). Es legt fest, dass bei Beförderungen, für die das CMR gilt, der Frachtbrief auch als elektronisches Dokument ausgestellt werden kann. Inzwischen ist es von einer Reihe von Staaten ratifiziert worden, aber nicht von der Bundesregierung. Derzeit laufen allerdings die Vorbereitungen für einen Praxistest mit deutscher Beteiligung.
Der DSLV hält es im Zeitalter der Digitalisierung für überaus sinnvoll, sämtliche Logistikaktivitäten elektronisch oder digital abwickeln zu können. Dies setzt aus seiner Sicht auch die Möglichkeit eines digitalen oder elektronischen Frachtbriefs voraus, so dass alle am Beförderungsprozess Beteiligten die Vorteile einer elektronischen Beförderungsdokumentation nutzen können. Zum Beispiel mehr Effizienz und reduzierte Abwicklungskosten.
E-Frachtbrief kann Zeit und Kosten sparen
Die Einführung eines elektronischen Frachtbriefs ermöglicht es, in einem digitalen System den Transport in Echtzeit besser zu verfolgen. Die Logistik- und Kontrollprozesse werden hierdurch vereinfacht und transparenter. Darüber hinaus sind durch den Wegfall konventioneller Dokumentenarchivierung positive Effekte für Umwelt und Ressourcen zu erwarten.
Ein zügiges Ratifizierungsverfahren würde sich laut dem DSLV auch nahtlos in die vom ihm unterstützten Bemühungen einfügen, europaweit den digitalen Austausch sämtlicher Beförderungsinformationen zu fördern – wie er in dem Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des europäischen Rates über elektronische Frachtbeförderungsinformation zum Ausdruck kommt.
Der DSLV hält die Einführung eines elektronischen Frachtbriefs im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr für hilfreich, um generell die Akzeptanz von digitalen Beförderungsdokumenten (Frachtbriefe wie Begleitpapiere) gegenüber Behörden aber auch insgesamt zu erhöhen. (ag)