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DSGVO-Abmahnwelle: AMÖ vermeldet Erfolge

28.06.2018 11:26 Uhr
Mahnung
AMÖ-Mitgliedsunternehmen erhielten Abmahnschreiben
© Foto: motorradcbr/Fotolia

Zahlreiche AMÖ-Mitgliedsunternehmen erhielten in den vergangenen Wochen Abmahnschreiben wegen Verstößen gegen die neue EU-Datenschutzgrundverordnung. Der Verband wehrte sich mit einer Musterstellungnahme und erzielte erste Erfolge.

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Hattersheim. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) vermeldet erste Erfolge im Kampf gegen massenhaft verschickte DSGVO-Abmahnschreiben an seine Mitglieder. Zahlreiche von diesen hatten in den vergangenen Wochen wegen fehlender oder fehlerhafter Datenschutzerklärungen auf der Homepage Abmahnschreiben erhalten. Nach AMÖ-Angaben handelte es sich dabei um die gleiche Anwaltskanzlei in Vertretung eines ebenfalls identischen Unternehmens. Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, hatte der Anwalt eine Zahlung von etwas mehr als 1000 Euro gefordert.

Um die Mitglieder zu unterstützen, hatte die AMÖ gemeinsam mit anderen Verbänden ein Muster für eine Stellungnahme erarbeitet und an die betroffenen Unternehmen ausgegeben – mit Erfolg. „Wir haben eine erste Rückmeldung des abmahnenden Anwaltes. Er erklärt die Sache für erledigt“, berichtet AMÖ-Justiziarin und Rechtsanwältin Sue Ann Becker im Gespräch mit der VerkehrsRundschau. Zwar handle es sich zunächst nur um Einzelfälle und natürlich sei jeder Einzelfall separat zu prüfen. Dies vermittle jedoch laut Becker die begründete Hoffnung, dass auch in anderen Fällen ähnlich entschieden würde. Die AMÖ-Mitgliedsunternehmen sollen nun per Rundschreiben über den aktuellen Stand informiert werden.

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt seit rund einem Monat mitunter strengere Anforderungen an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Auch Transport- und Logistikunternehmen sind nun stärker in der Pflicht, wenn sie Mitarbeiter- und Kundendaten erfassen, nutzen und speichern. Wer als Verantwortlicher gegen das neue Datenschutzrecht verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Umsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr rechnen. Eine Hilfestellung per Video erhalten Abonnenten der VerkehrsRundschau unter https://www.verkehrsrundschau-plus.de/fahrer/videos/dsgvo-hilfestellungen-2183869.html. (sno)

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