Wien. Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat die Bewilligung zum Bau und Betrieb der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat bestätigt. Wie es am Mittwoch mitteilte, seien die Ermittlungsergebnisse der Behördenentscheidung der niederösterreichischen Landesregierung zu diesem Projekt nochmals umfassend überprüft worden. Der zuständige Senat entschied danach, dass zusätzliche Auflagen etwa in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Fluglärm oder beim Baustellenstaub vorzusehen sind.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte nach der Aufhebung seiner ersten Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof im Juni 2017 erneut über die Beschwerden der Flughafen-Anwohner zu entscheiden. Dabei sollte es vor allem die öffentlichen Interessen stärker berücksichtigen. Deshalb prüfte das Bundesverwaltungsgericht nochmals insbesondere den Bedarf nach einer weiteren Start- und Landebahn, die Berechnung der zusätzlichen Fluglärmemissionen sowie der CO2-Emissionen.
Folgende Auflagen gibt es:
Innerhalb eines Zeitraumes von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme der dritten Piste soll der Flughafen Wien-Schwechat CO2-neutral sein. Bereits vorher sind daher Maßnahmen vorgeschrieben, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese haben sich laut dem Bundesverwaltungsgericht auf die Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen.
Zur Reduktion des Fluglärms schrieben die Richter deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vor. Verschiedene Vorgaben zur Messung und Berechnung des Fluglärms wurden strenger angesetzt und präzisiert. Auch beim Bau sind verschiedene zusätzliche Maßnahmen zu setzen, um die Bildung von Baustellenstaub möglichst zu verringern.
Eine ordentliche Revision wurde zugelassen. (ag)