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Dobrindt will an BAG-Förderung von Weiterbildungen festhalten

28.10.2014 08:45 Uhr
Dobrindt will an BAG-Förderung von Weiterbildungen festhalten
Bundesverkehrsminister Dobrindt will sich für die Förderung von Weiterbildungen im Güterkraftverkehr stark machen
© Foto: Picture Alliance/dpa/Sebastian Willnow

Wegen einer neuen EU-Vorgabe wird diskutiert, bestimmte Beihilfen zu streichen. Der Verkehrsminister hat den deutschen Transportunternehmen jetzt Unterstützung zugesagt.

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Leipzig/Berlin. Das Bundesverkehrsministerium will dafür sorgen, dass die deutsche Güterverkehrsbranche auch weiterhin finanzielle Beihilfen für Weiterbildungsmaßnahmen bekommt. Das machte Ressortchef Alexander Dobrindt (CSU) am Wochenende bei der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) in Leipzig deutlich. „Unsere Transportunternehmen müssen höchste Qualitätsstandards erfüllen, deshalb haben sie Anspruch darauf, hier Unterstützung zu erfahren“, sagte der Minister. Er wolle an der bisherigen Förderung durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) festhalten, auch wenn die Europäische Union das anders sehe.

Derzeit wird in Berlin darüber diskutiert, bestimmte Lehrgänge, Seminare und Schulungen aus dem BAG-Katalog für zuwendungsfähige Maßnahmen im Rahmen des  Förderprogramms „Weiterbildung“ zu streichen: Denn eine neue EU-Vorgabe in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) untersagt staatliche Zuschüsse für gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen. Deutschland muss sie eigentlich in nationales Recht umsetzen. Betroffen davon wären neben der Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) voraussichtlich auch Weiterbildungen für bestimmte Transportarten wie die Beförderung von Gefahrgut.

Zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesverkehrsministerium und den Verkehrsverbänden herrscht keine Einigkeit über die Auslegung der AGVO, die die unterschiedlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht in Europa regelt und zum 1. Juli 2014 überarbeitet worden ist. Nun soll die EU-Kommission klären, wie die überarbeitete AGVO im Hinblick auf staatliche Zuschüsse für Weiterbildungen in deutsches Recht umzusetzen ist. Bis dies geklärt ist, gibt es keine neue BAG-Förderrichtlinie für das Weiterbildungs-Programm beziehungsweise keine Möglichkeit, Geld für Maßnahmen in der Förderperiode 2015 zu beantragen. (ag)

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