Berlin/Köln. Viele Weiterbildungsmaßnahmen, für die Transportunternehmen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln bisher im Rahmen des gleichnamigen Förderprogrammes staatliche Zuschüsse beantragen können, stehen auf der Kippe. Wie der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) am Dienstag der VerkehrsRundschau mitteilte, planen das zuständige Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium, unter anderem die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab der Förderperiode 2015 aus dem Katalog der förderfähigen Maßnahmen zu streichen.
Grund dafür ist eine Überarbeitung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Diese Verordnung der Europäischen Union regelt die unterschiedlichen Beihilfen in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht in Europa und ist zum 1. Juli 2014 überarbeitet worden. Sie besagt seitdem, dass für Ausbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen keine Beihilfen gewährt werden dürfen (Artikel 31). Zu gut Deutsch: Für Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, bekommen Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit schweren LKW durchführen, kein Geld.
70 Prozent des Fördervolumens könnten wegfallen
Betroffen von der überarbeiteten AGVO wären neben der BKF-Weiterbildung weitere Maßnahmen, sagte BWVL-Hauptgeschäftsführer Christian Labrot. Zum Beispiel die beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildungen für bestimmte Transportarten wie die Beförderung von Gefahrgut. „Wir schätzen, dass rund 70 Prozent des bisherigen Fördervolumens für Weiterbildungsmaßnahmen wegfallen, wenn es nach den beiden Ministerien geht“, erklärte er. Übrig blieben nach dieser Logik lediglich Weiterbildungen, die nicht unmittelbar vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Etwa wirtschaftliches Fahren, Ladungssicherung oder Schadensprävention.
Die Verkehrsverbände wehren sich gegen eine enge Auslegung der EU-Vorgabe. Labrot warnt davor, dass dem Arbeitgeber damit künftig der Anreiz fehle, einem Arbeitnehmer bestimmte Lehrgänge, Seminare und Schulungen zu bezahlen. „Wenn viele Weiterbildungen künftig nicht mehr gefördert werden, führt das zu einem Qualitätsverlust im Güterverkehr“, so der BWVL-Hauptgeschäftsführer. Als Beispiel nannte er das BKrFQG: Übernehme der Chef die Weiterbildung alle fünf Jahre mangels Förderung nicht mehr, würde der Fahrer das billigste Angebot wählen, das nicht immer das beste sei.
EU-Kommission soll Klarheit schaffen
Ein Krisengipfel in Berlin am Dienstag brachte keine Lösung des Problems. Nun soll die EU-Kommission klären, wie die überarbeitete AGVO im Hinblick auf Beihilfen für Weiterbildungsmaßnahmen in deutsches Recht umzusetzen ist. Darauf verständigten sich gestern Nachmittag der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sowie der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) mit Vertretern des Bundesverkehrs- und des Bundeswirtschaftsministeriums.
Bevor Brüssel nicht entschieden hat, soll es keine deutsche Förderrichtlinie für das BAG-Programm „Weiterbildung“ geben. Bis eine Entscheidung gefallen ist, kann es voraussichtlich mehrere Wochen dauern. „Es ist möglich, dass Güterverkehrsunternehmer ihre Anträge auf Weiterbildungsförderung erst im Februar stellen können“, sagte Labrot der VerkehrsRundschau. Noch sei offen, wie der Streit ausgehe. Für die Periode 2015 ist nach Auskunft des BWVL-Hauptgeschäftsführers ein abgespeckter Förderkatalog ebenso denkbar wie die Beibehaltung der bisherigen Beihilfen.
Ausbildungs-Programm soll wie geplant starten
Damit aber zumindest ein Teil der Gelder wie geplant beim BAG abgerufen werden kann, haben sich beide Seiten am Dienstag auf einen Kompromiss geeinigt: Entgegen der bisherigen Praxis soll zunächst eine Förderrichtlinie für das Programm „Ausbildung“ veröffentlicht werden und getrennt davon später eine Förderrichtlinie für das Programm „Weiterbildung“ erarbeitet werden. „Damit kann für Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der BAG-Förderung ganz normal am 2. Januar das Antragsverfahren beginnen“, sagte Labrot. (ag)