München. Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern dreiste Missachtung eines Gerichtsurteils vorgeworfen, weil er die Planung eines Diesel-Fahrverbots in München ablehnt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof habe den Freistaat zu einem Konzept für Fahrverbote verpflichtet, damit der Stickoxidgrenzwert eingehalten werden könne, kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag. Es sei völlig neu „und auch ein Unding“, dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte.
Für den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, sah die Kammer aber keine Grundlage. Stattdessen hat das Verwaltungsgericht t den Freistaat Bayern zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt. Bis Ende Mai muss der Freistaat nun Diesel-Fahrverbote für bestimmte Straßenabschnitte planen und auch veröffentlichen – andernfalls drohte ihm das Verwaltungsgericht das nächste Zwangsgeld in Höhe von 4000 Euro an. Die Staatsregierung muss diese Zwangsgelder in ihre eigene Kasse einzahlen
Luftreinhalteplan ohne klare Fahrverbotsregelung
Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet, so Scherl. Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid sei an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch über dem Grenzwert.
Um schnell Abhilfe schaffen zu können, habe der Verwaltungsgerichtshof deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt – noch keine Fahrverbote, betonte die Richterin. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. „Mit allgemeinen Blabla“ und „so einer halben Larifari-Seite“ im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie.
In der vergangenen Woche hatte sich die Bezirksregierung Oberbayern im neuen Konzept zur Luftreinhaltung der Landeshauptstadt erneut gegen Diesel-Fahrverbote positioniert. Laut einem Gutachten seien streckenbezogene Verkehrsverbote nicht zielführend zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte. Mit dem Konzept stellte sich die Regierung gegen das Urteil des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts. (dpa/jt)