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Diese Quarantäne-Regeln gelten für Transportpersonal im Dezember

01.12.2020 16:30 Uhr
Lkw-Fahrer, Corona, Maske
Für Lkw-Fahrer gilt in mehreren Bundesländern eine Quarantänepflicht, wenn sie mehr als 72 Stunden in einem Risikogebiet waren
© Foto: Lsantilli/Adobe-Stock

In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben sich die Quarantäne-Auflagen für Beschäftigte im grenzüberschreitenden Güterverkehr geändert. Ein Überblick, was in Deutschland nun gilt.

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München. Zum Monatswechsel haben die Bundesländer ihre Corona-Verordnungen bis Weihnachten verlängert und stellenweise angepasst. Davon betroffen sind Beschäftigte im grenzüberschreitenden Güterverkehr, die in Bayern und Schleswig-Holstein ab sofort nicht mehr nach längeren Aufenthalten einer maximal zehntägigen Quarantänepflicht unterliegen und kein negatives Testergebnis mehr vorlegen müssen, wenn sie aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen und keine Covid-19-Symptome aufweisen. Auch Mecklenburg-Vorpommern nimmt Arbeitnehmer aus dem Transportsektor nun komplett aus, solange es gesund sind und der Arbeitgeber angemessene Schutz- und Hygienekonzepte vorsieht.

Seit Anfang November war die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Reiserückkehrer, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr arbeiten, in Bayern, Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern an eine kaum praktikable 72-Stunden-Frist geknüpft gewesen. Viele Bundesländer halten allerdings auch im Dezember daran fest. In einigen gibt es parallel Lockerungen für die Besatzung auf Binnenschiffen. Welche Regelungen aktuell wo und für wen gelten, zeigt die VerkehrsRundschau. Auf dem Profiportal VR plus erhalten Abonnenten aktuelle Informationen zu den Corona-Regeln, die in Deutschland und darüber hinaus für den Güterverkehr gelten. (ag)

Hier geht es zur Übersicht der Corona-Regeln für den Güterverkehr.

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