Brüssel/Bonn/Berlin. Die Deutsche Post soll nach dem Willen der EU-Kommission ungerechtfertigte Beihilfen von bis zu einer Milliarde Euro an den Staat zurückzahlen. Im Kern geht es um Subventionen für Pensionskosten, verbunden mit hohen regulierten Preisen. Deutschland müsse deshalb zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro von dem Bonner Konzern einfordern, entschied die Kommission am Mittwoch in Brüssel. Die Deutsche Post will gegen den Beschluss klagen. Dies sei auch mit der Bundesregierung abgestimmt, hieß es.
„Die Rückzahlungsentscheidung der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jeglicher Grundlage“, erklärte Post-Vorstandschef Frank Appel. Sie stehe außerdem im Widerspruch zu einer früheren EU-Entscheidung und Ergebnissen ähnlicher Verfahren.
Bundesregierung wird Beihilfen zurückverlangen
Das Wirtschaftsministerium betonte, die Bundesregierung werde ungeachtet einer möglichen Anfechtung vor europäischen Gerichten der Kommissionsforderung nachkommen und die Beihilfen von der Deutschen Post zurückverlangen. Für die Umsetzung ist das Finanzministerium zuständig. Dort hieß es, die Rückforderung werde demnächst eingeleitet. Es sei davon auszugehen, dass das Geld dann noch 2012 dem Haushalt zufließen könnte.
Das Unternehmen gab sich zuversichtlich, dass die Entscheidung vor Gericht keinen Bestand haben werde. Die Wettbewerbshüter stellten auch fest, dass Ausgleichszahlungen von 5,6 Milliarden Euro an die Post mit EU-Regeln übereinstimmten und deshalb gerechtfertigt seien.
Bei den umstrittenen Beihilfen von 1995 an geht es um Zahlungen für die Pensionslasten für Beamte, die der frühere Staatskonzern bei seiner Privatisierung übernommen hatte. Um die Deutsche Post zu entlasten, steuerte der deutsche Staat rund 37 Milliarden Euro bei.
Die Entscheidung der Brüsseler Behörde hat der Deutschen Post zufolge weder Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2011 noch auf den noch ausstehenden Dividendenvorschlag an die Aktionäre. Der Konzern erwartet für 2011 ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) von mehr als 2,4 Milliarden Euro.
EU-Ziel: Wettbewerbsverzerrungen verhindern
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia verteidigte das Vorgehen: „Unser Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.“ Einen genauen Forderungsbetrag nannte der Spanier zunächst nicht. Die Post habe nicht nur staatliche Beihilfen erhalten, sondern auch mit höherem Briefporto ihre Kosten gedeckt, begründete die Kommission den Beschluss. Damit habe sie von Sozialleistungen profitiert, die unter den entsprechenden Werten von Konkurrenten lagen. Das könnte Nachteile für Wettbewerber nach sich gezogen haben.
Schon vor Jahren waren die Ermittlungen aufgenommen worden, nachdem der US-amerikanische Konkurrent UPS eine Beschwerde bei der Kommission eingereicht hatte. Die Wettbewerbshüter weiteten die Prüfung zuletzt im Mai 2011 aus. Neben der Deutschen Post muss auch das frühere belgische Staatsunternehmen Bpost 417 Millionen Euro an Subventionen zurückerstatten.
In einem ähnlichen Fall von 2002 hatte die EU-Kommission die Deutsche Post aufgefordert, 572 Millionen Euro unerlaubter Beihilfen zurückzuzahlen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte die Entscheidung später. Die Post, die in Deutschland etwa 90 Prozent des Versandmarktes kontrolliert, konnte das Geld letztlich behalten.
Deutschland muss Betrag selbst berechnen
Indes verlautete seitens der EU-Kommission, dass die Bundesregierung den genauen Rückzahlbetrag selbst ermitteln muss. "Deutschland muss den Betrag berechnen und dabei die genauen Anweisungen der (EU-)Kommission berücksichtigen", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Mittwoch in Brüssel.
Die Regierung habe der Kommission bisher nicht die Zahl der betroffenen Post-Mitarbeiter genannt, sagte der Spanier. Diese Angaben seien jedoch nötig, um zu ermitteln, wie hoch genau die beanstandeten Subventionen seien: "Wir haben keine präzisen Zahlen." (dpa)